Migration

Bundesrat stimmt Vorschlag zur Beschäftigungsduldung zu

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat in Berlin.

Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Landes Baden-Württemberg zur Beschäftigungsduldung zugestimmt. Der Anwendungsbereich der Beschäftigungsduldung soll maßvoll erweitert werden.

„Wir haben heute im Bundesrat eine Initiative zur Beschäftigungsduldung eingebracht. Im Interesse der Unternehmen streben wir an, dass der Anwendungsbereich der Beschäftigungsduldung maßvoll erweitert wird. Der Bundesrat hat dieser Initiative zugestimmt. Damit fordert der Bundesrat den Bundestag auf, gesetzgeberisch tätig zu werden: Bei Geflüchteten, deren Asylverfahren von der Hochphase des Flüchtlingszugangs betroffen waren, sollen für den 12-monatigen Duldungszeitraum auch Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens berücksichtigt werden“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl in der Plenarsitzung des Extern: Bundesrates (Öffnet in neuem Fenster) in Berlin.

Anerkennung für Mithilfe der Unternehmen

„In der Hochphase des Flüchtlingszugangs kamen viele, vor allen Dingen junge Menschen, zu uns, um Schutz zu suchen und auch um hier ein besseres Leben zu finden. Schnell wurde klar, dass viele von den Neuangekommenen kein berechtigtes Schutzbedürfnis haben, sondern vielmehr versucht haben, über den Weg des Asylsystems Arbeit zu finden und Geld zu verdienen. Wir haben immer klar kommuniziert und auch Unternehmen aufgefordert, Menschen mit Bleibeperspektive in Lohn und Brot zu bringen. Denn Arbeit, das Erlernen der Sprache sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. In der Hochphase der Flüchtlingskrise konnte freilich nicht jedem Unternehmer klar sein, welche Bedeutung die Bleibeperspektive des von ihm eingestellten Ausländers hat. Und ich sage ausdrücklich: Die Mithilfe von Unternehmern bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise verdient unsere vollumfängliche Anerkennung! Mit unserer Initiative wollen wir nun im Interesse unserer Wirtschaft sicherstellen, dass diese eingearbeiteten Kräfte nach Möglichkeit in den Betrieben verbleiben können – auch bei bestehender Ausreisepflicht. Die Regelung soll nur für Ausländer gelten, die bis zum 29. Februar 2016 in das Bundesgebiet eingereist sind, damit werden Anreize für eine künftige Wirtschaftsmigration vermieden, es gibt keinen ‚Pull-Effekt‘“, erklärte Minister Thomas Strobl, der gemeinsam mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Land Baden-Württemberg im Bundesrat vertreten hat.
 
Seit dem 1. Januar 2020 sind die Regelungen zur Beschäftigungsduldung in Kraft. Diese gibt abgelehnten Asylbewerbern, die eine Beschäftigung ausüben, eine Bleibeperspektive. Voraussetzung ist u. a., dass der Betreffende seit mindestens zwölf Monaten geduldet ist („Vorduldungszeitraum“).

Initative im zweiten Anlauf erfolgreich

„Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der Beschäftigungsduldung noch nicht zur erforderlichen Rechtssicherheit bei Unternehmen und ausländischen Arbeitskräften führt. Vielmehr wirkt sich der Umstand, dass während des zwölfmonatigen Duldungszeitraums jederzeit Abschiebungen erfolgen können, negativ auf betriebliche Abläufe und Planungen aus. Deshalb haben wir bereits im Februar 2019 eine Bundesratsinitiative versucht. Und heute waren wir im zweiten Anlauf erfolgreich! Es lohnt sich, hartnäckig und ausdauernd seine Ziele zu verfolgen“, so Innenminister Thomas Strobl.
 
Bei der Befassung des Bundesrats mit dem damaligen Gesetzentwurf zur Beschäftigungsduldung am 15. Februar 2019 brachte Baden-Württemberg bereits einen entsprechenden Antrag ein. Damit wäre es bei Ausländern, die in der Hochphase des Flüchtlingszugangs eingereist sind, möglich gewesen, Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens auf den notwendigen Duldungszeitraum anzurechnen. Dafür gab es damals in der Länderkammer – trotz aller geleisteter Überzeugungsarbeit – jedoch keine Mehrheit. Nun hat Baden-Württemberg einen erneuten Vorstoß auf Bundesebene unternommen – mit Erfolg. Mit der Initiative wird der Bundestag dazu aufgerufen, im Aufenthaltsgesetz bei Geflüchteten, deren Asylverfahren von der Hochphase des Flüchtlingszugangs betroffen waren, für den 12-monatigen Duldungszeitraum auch Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens zu berücksichtigen.

Weitere Meldungen

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Soziales

380 Millionen Euro für Teilhabe und Krankenhäuser

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) bei einem Runden Tisch zum Thema Sicherheit und Verteidigung im Neuen Schloss in Stuttgart.
Austausch

Runder Tisch Sicherheit und Verteidigung

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Nachhaltige Erholung des Arbeitsmarkts bleibt weiter aus

Ein Bündel mit Umhüllungen für Glasfaserkabel hängt vor einem Haus in Oberflockenbach. (Bild: picture alliance/Uwe Anspach/dpa)
Digitalisierung

Pläne für schnellen Netzausbau auf den Weg gebracht

Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann, Ministerin Dr. Dorit Stenke, Ministerin Theresa Schopper und Staatssekretär Tobias von der Heide
Schule

Bildungsaustausch mit Schleswig-Holstein

Ein Bauarbeiter füllt eine Fläche auf einer Baustelle mit Beton.
Klimaschutz

Land fördert Einsatz von R-Beton mit zwei Millionen Euro

Foto frei verwendbar, von links nach rechts: Martin Finckh, Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration; Justizministerin Marion Gentges; Stefanie Hörter, Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rottweil; Ilona Crispien, stellvertretende Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rottenburg; Elmar Steinbacher, Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rottweil

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 27. Mai 2025

Bauarbeiten auf einer Bahnstrecke
Schienenverkehr

Land unterstützt Bahn bei Baustellen-Management

von links nach rechts: stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamts Dr. Cornelia Iffland, Jannis Bantele, Oliver Justus Enning, Dr. Maximilian Gerhold, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Gentges gratuliert zum Zweiten juristischen Staatsexamen

von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen a.D. Jens Gruhl und die Leitende Oberstaatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Sandra Bischoff
Justiz

Leitender Oberstaatsanwalt Jens Gruhl tritt in den Ruhestand

Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Verbraucherschutzminister­konferenz 2025 in Berlin

JUNIOR Landeswettbewerb Baden-Württemberg - Platz 1 "ReLoopt"
Startup BW

Gewinner des JUNIOR Landeswettbewerbs 2025 gekürt

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Gesundheit

Mehr Standortresilienz bei Medizinprodukten

Mobilfunk

„Deutschland checkt sein Netz“