Sicherheit

Bundesinnenministerium verbietet Vereinigung „Muslim Interaktiv“

Innenminister Thomas Strobl begrüßt das vom Bund ausgesprochene Verbot der Vereinigung „Muslim Interaktiv“.

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Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.

Das Bundesministerium des Innern verbietet den Verein „Muslim Interaktiv“. Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte am 5. November 2025 dazu: „In Deutschland gilt das Grundgesetz und nicht das Kalifat. Der Zweck des Vereins richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Das Verbot des Vereins ,Muslim Interaktiv' durch Bundesinnenminister Dobrindt ist daher konsequent und richtig. Die Feinde unserer Demokratie, unserer Werte und unserer offenen Gesellschaft spüren hier zu Recht die harte Hand des Rechtsstaates. Demokratie muss auch wehrhaft sein – und mit dem heutigen Tag zeigen wir: Demokratie ist wehrhaft. Von jetzt an haben unsere Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, jegliche Betätigung oder Unterstützung dieser Vereine vereins- und strafrechtlich zu verfolgen und können gegenüber Internetprovidern auf die Sperrung verbotener Internetinhalte hinwirken.“

In Baden-Württemberg konnten bislang keine Strukturen der Organisationen „Muslim Interaktiv“, „Generation Islam“ oder „Realität Islam“ festgestellt werden. Es muss jedoch auch in Baden-Württemberg von einer unbestimmten Anzahl an Sympathisanten ausgegangen werden.

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