Ländlicher Raum

Bis Ende Februar für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können sich noch bis 28. Februar 2025 für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben.

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Ein Mann programmiert einen Roboterarm, der in einer Produktionslinie einer Smart Factory eingebaut ist.
Symbolbild

„Nach dem Mittelstandsbericht 2021 des Landes zählen rund 99 Prozent der Unternehmen im Land als kleine oder mittlere Unternehmen. Sie sind die wirtschaftlichen Motoren für den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Gerade in ländlichen Regionen spielt deshalb die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen eine zentrale Rolle, um Arbeitsplätze zu sichern und wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Mit der Initiative ,Spitze auf dem Land’ haben wir ein nachhaltiges und verlässliches Umfeld geschaffen, in dem Unternehmen ihre Ideen verwirklichen und gleichzeitig die regionale Wirtschaft im Ländlichen Raum stärken können. Unsere Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms ,Spitze auf dem Land!’ ist somit eine Investition in die Zukunft unseres Landes, um hier langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen zu sichern. Aktuell läuft die Bewerbungsphase für die 24. Auswahlrunde der Förderlinie. Kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum können sich noch bis zum 28. Februar 2025 für Fördermittel aus dem Programm bewerben“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etablieren

„Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist ein Förderprogramm für innovative Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten, eingerichtet. Es sollen neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden, welche die Unternehmen im Ländlichen Raum weiter stärken.

Ein weiterer Fokus der Förderlinie liegt auf Projekten, die die Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft fördern. Diese Bereiche sind entscheidend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung. Vorhaben, die insbesondere innovative Lösungen zur Nutzung biologischer Ressourcen und zur Schaffung geschlossener Wertstoffkreisläufe entwickeln, können bei der Förderung deshalb einen Zuschlag erhalten.

Bewerbungen für die Förderlinie können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde noch bis einschließlich Freitag, 28. Februar 2025, eingereicht werden.

Spitze auf dem Land!

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Motoren für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.

Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In der letzten Auswahlrunde der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich elf Unternehmen. Davon wurden zehn Projekte zur Förderung mit insgesamt 3,8 Millionen Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

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