Auszeichnung

Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen verliehen

Innenminister Thomas Strobl hat 19 haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte mit dem Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen ausgezeichnet.

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Verleihung Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen 2025
Innenminister Thomas Strobl (Mitte) mit den ausgezeichneten Einsatzkräften

Innenminister Thomas Strobl hat 19 haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte mit dem Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen ausgezeichnet. Das Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen ist eine Anerkennung für besondere Leistungen und Verdienste im Bevölkerungsschutz.

„Im Bevölkerungsschutz alles zu tun, damit die Menschen hierzulande in Sicherheit leben können, bedarf gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen. In diesem Bestreben dürfen wir nicht nachlassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es immer besser ist, auf den Ernstfall vorbereitet zu sein. Das ist und bleibt eine Daueraufgabe für uns alle. Dabei haben die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die das Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen verliehen bekommen, alle an verschiedensten Stellen die letzten Jahre und Jahrzehnte Großes geleistet: Um den Schutz der Bevölkerung vor allen möglichen Katastrophen zu gewährleisten, waren sie da, wenn es galt, da zu sein“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Verleihung des Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichens am 14. Juli 2025 in Heilbronn.

Ausgezeichnete Einsatzkräfte

Mit dem Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen wurden ausgezeichnet:

Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen

Zur Anerkennung und Würdigung von besonderen Verdiensten um den Bevölkerungsschutz stiftet der Innenminister des Landes Baden-Württemberg ein Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen. Die Ehrung wird an Personen vergeben, die sich in besonderer Weise um den Bevölkerungsschutz verdient gemacht haben oder die besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Bevölkerungsschutzeinsatz gezeigt haben. Die Auszeichnung ist tragbar in Form einer Bandschnalle oder einer Anstecknadel. Darüber hinaus erhalten die zu Ehrenden eine Urkunde und eine Medaille. Das Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen kann an Angehörige der zur Mitwirkung im Bevölkerungsschutz des Landes Baden-Württemberg anerkannten Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks sowie an Personen, die keiner der genannten Organisationen und Einrichtungen angehören, sich aber gleichwohl um den Bevölkerungsschutz im Land verdient gemacht haben, verliehen werden. Die Auszeichnung wird jährlich vergeben und ist auf eine Zahl von 20 pro Jahr limitiert. Vorschläge für die Vergabe der Auszeichnung können von den Landesverbänden der im Bevölkerungsschutz des Landes Baden-Württemberg mitwirkenden Hilfsorganisationen, dem Landesfeuerwehrverband, den Katastrophenschutzbehörden und den Städten und Gemeinden eingereicht werden. Die Entscheidung über die Verleihung der Auszeichnung trifft der Innenminister.

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