Cybersicherheit

Baden-Württemberg erhält Zentrum gegen virtuelle Kriminalität

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Ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Abteilung Cyberkriminalität, während der Online-Recherche.
Symbolbild

Zur gezielten und effektiven Bekämpfung von Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme richten oder mittels Computer- und Informationstechnik durchgeführt werden, errichtet das Land ein staatsanwaltschaftliches Cybercrime-Zentrum.

Das Ministerium der Justiz und für Migration errichtet für Baden-Württemberg ein staatsanwaltschaftliches Cybercrime-Zentrum zur gezielten und effektiven Bekämpfung von Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme richten oder mittels Computer- und Informationstechnik durchgeführt werden. Über die aktuellen Planungen hat Justizministerin Marion Gentges am Dienstag, 18. Juli 2023, das Kabinett unterrichtet. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe angesiedelte Zentrum wird personell mit 50,5 Stellen ausgestattet sein und die landesweite Strafverfolgungszuständigkeit bei herausgehobenen Verfahren innehaben. Bereits im zweiten Halbjahr 2023 soll es seine Tätigkeit aufnehmen.

Kampf gegen Cyberkriminalität hat höchste Priorität

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Die Digitalisierung von Straftaten schreitet rasant voran. Kinderpornographie, Hackerangriffe, digital durchgeführte Erpressungen und der Handel im Darknet sind zu einer ernsten Bedrohung für die Sicherheit in unserem Land geworden. Der Kampf gegen Cyberkriminalität hat höchste Priorität. Egal, wo die Cyber-Straftäter vor ihren PCs sitzen –  wir tun alles dafür, sie zu finden. Den digital agierenden Straftätern setzen wir ein personell und technisch schlagkräftiges Cybercrime-Zentrum entgegen.“

Dem neuen Cybercrime-Zentrum wird eine landesweite Strafverfolgungszuständigkeit bei (ermittlungs-) technisch besonders anspruchsvollen Verfahren der Cyberkriminalität übertragen. Für das insgesamt mit 50,5 Personalstellen ausgestattete Zentrum wurden bereits 42 Neustellen im Doppelhaushalt 2023/2024 bewilligt. Auch die bisherigen Cybercrime-Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften Mannheim und Stuttgart sowie der ausschließlich koordinierend tätigen Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart werden in die neue Stelle überführt.

„Nicht nur die Komplexität und grenzüberschreitenden Dimensionen, sondern vor allem auch der zunehmende Einsatz von Verschlüsselungstechnologie stellen die Strafverfolgungsbehörden vor besondere Herausforderungen. Im Cybercrime-Zentrum werden deshalb nicht nur Juristen, sondern auch IT-Forensiker arbeiten, die mit ihrer technischen Expertise die Staatsanwälte unterstützen. Durch eine IT-fachliche Beratung ist es möglich, in den konkreten Verfahren bestehende Ermittlungsoptionen auszuschöpfen und weitergehende Ermittlungsansätze zu entwickeln,“ so Marion Gentges weiter. Darüber hinaus solle das Zentrum auch die Kooperation zwischen den im Bereich der Cybersicherheit tätigen Akteure auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene weiter verbessern.

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