KRITIS

Anpassungen bei Quarantäne und Isolation für kritische Infrastruktur

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Zwei Techniker mit medizinischer Maske stehen an einem Umspannwerk.

Das Land passt zum 14. Februar 2022 die Quarantäne- und Isolationsregelungen für Personal in der kritischen Infrastruktur an. So soll verhindert werden, dass aufgrund der steigenden Fallzahlen wichtige Aufgaben nicht mehr erledigt werden können.

Betreiber der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), etwa Krankenhäuser und Trinkwasserversorger, dürfen absonderungspflichtiges Personal zum Zwecke des Arbeitseinsatzes aus der Quarantäne holen, wenn ansonsten die Funktionsfähigkeit ihres Betriebs bedroht ist. Dafür ändert das baden-württembergische Gesundheitsministerium zum Montag, 14. Februar 2022 die Corona-Verordnung Absonderung und das Innenministerium stellt die zugehörigen KRITIS-Verfahrensregelungen mitsamt Anlagen bereit.

Die Regeln gelten zunächst für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen von Infizierten, die Schlüsselfunktionen in den KRITIS-Betrieben wahrnehmen. Sollte sich die Personalsituation in den KRITIS-Betrieben weiter verschlechtern, könnten die Regeln zukünftig auch auf infizierte Personen ausgeweitet werden.

Funktion wichtiger Infrastrukturen sicherstellen

„Die steigenden Fallzahlen führen zu Personalausfällen, dies wiederum darf aber nicht dazu führen, dass KRITIS-Betreiber ihren wichtigen Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Krankenhäuser, Pflegeheime und weitere wichtige Strukturen müssen handlungsfähig bleiben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 11. Februar 2022 in Stuttgart.

Innenminister Thomas Strobl betonte: „Wir müssen dafür sorgen, dass wir den Druck der Omikron-Welle für Kritische Infrastrukturen bestmöglich abfedern. Dafür haben wir jetzt Vorsorge getroffen: Die Betreiber können Mitarbeiter aus der Quarantäne zurückholen, wenn sie an ihre Belastungsgrenze stoßen. Damit stellen wir die lebenswichtige Grundversorgung der Menschen im Land sicher.“

KRITIS-Verfahrensregelungen

Aus diesem Grund hat das für die Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen (KoSt KRITIS) zuständige Innenministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, den anderen Ministerien und den Kommunalen Landesverbänden ein Verfahren entwickelt, das den KRITIS-Betreibern ermöglicht, Personal trotz einer bestehenden Absonderungspflicht einzusetzen. Den KRITIS-Betreibern wird hierfür kein langwieriges Antragsverfahren aufgebürdet, vielmehr können sie sich mit Hilfe der Verfahrensregelungen des Innenministeriums selbst einstufen. Sie haben beim Einsatz der Personen auf den bestmöglichen Schutz vor der Weiterverbreitung der Erkrankung zu achten.

Innenministerium: Informationen und Unterlagen zur Umsetzung für KRITIS-Betreiber

Corona-Verordnung Absonderung

Den Betreibern ist es damit möglich, Personen von der Quarantäne zu befreien, die nicht selbst infiziert sind, sondern die sich als enge Kontaktpersonen oder haushaltsangehörige Personen von Infizierten in Quarantäne befinden. Die Befreiung von der Absonderung ist nur zum Zweck des Arbeitseinsatzes möglich („Arbeitsquarantäne“). Diese Einschränkung und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den Betrieben dient dazu, die Wahrscheinlichkeit der Weiterverbreitung der Erkrankung möglichst gering zu halten.

Die von der Absonderung befreiten Schlüsselpersonen müssen während der „Arbeitsquarantäne“ eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen. Sowohl die Arbeitnehmer als auch die KRITIS-Betreiber sind verpflichtet, den zuständigen Behörden zu jeder Zeit die in den Verfahrensregeln festgeschriebenen Dokumente zur Prüfung vorzulegen.

Corona-Verordnung Absonderung

Weitere Meldungen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Organspendeausweis
Organspende

Zahl der Organspenden im Land steigt leicht

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Stechmückensaison hat begonnen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Nichtraucherschutz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Moderate Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Logo von Start up BW
Start-up BW

OSORA medical im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Teilnehmende der Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 sitzen mit Blick auf mehrere kreisförmig angeordnete Bildschirme an einem großen Konferenztisch.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt