KRITIS

Anpassungen bei Quarantäne und Isolation für kritische Infrastruktur

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Zwei Techniker mit medizinischer Maske stehen an einem Umspannwerk.

Das Land passt zum 14. Februar 2022 die Quarantäne- und Isolationsregelungen für Personal in der kritischen Infrastruktur an. So soll verhindert werden, dass aufgrund der steigenden Fallzahlen wichtige Aufgaben nicht mehr erledigt werden können.

Betreiber der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), etwa Krankenhäuser und Trinkwasserversorger, dürfen absonderungspflichtiges Personal zum Zwecke des Arbeitseinsatzes aus der Quarantäne holen, wenn ansonsten die Funktionsfähigkeit ihres Betriebs bedroht ist. Dafür ändert das baden-württembergische Gesundheitsministerium zum Montag, 14. Februar 2022 die Corona-Verordnung Absonderung und das Innenministerium stellt die zugehörigen KRITIS-Verfahrensregelungen mitsamt Anlagen bereit.

Die Regeln gelten zunächst für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen von Infizierten, die Schlüsselfunktionen in den KRITIS-Betrieben wahrnehmen. Sollte sich die Personalsituation in den KRITIS-Betrieben weiter verschlechtern, könnten die Regeln zukünftig auch auf infizierte Personen ausgeweitet werden.

Funktion wichtiger Infrastrukturen sicherstellen

„Die steigenden Fallzahlen führen zu Personalausfällen, dies wiederum darf aber nicht dazu führen, dass KRITIS-Betreiber ihren wichtigen Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Krankenhäuser, Pflegeheime und weitere wichtige Strukturen müssen handlungsfähig bleiben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 11. Februar 2022 in Stuttgart.

Innenminister Thomas Strobl betonte: „Wir müssen dafür sorgen, dass wir den Druck der Omikron-Welle für Kritische Infrastrukturen bestmöglich abfedern. Dafür haben wir jetzt Vorsorge getroffen: Die Betreiber können Mitarbeiter aus der Quarantäne zurückholen, wenn sie an ihre Belastungsgrenze stoßen. Damit stellen wir die lebenswichtige Grundversorgung der Menschen im Land sicher.“

KRITIS-Verfahrensregelungen

Aus diesem Grund hat das für die Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen (KoSt KRITIS) zuständige Innenministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, den anderen Ministerien und den Kommunalen Landesverbänden ein Verfahren entwickelt, das den KRITIS-Betreibern ermöglicht, Personal trotz einer bestehenden Absonderungspflicht einzusetzen. Den KRITIS-Betreibern wird hierfür kein langwieriges Antragsverfahren aufgebürdet, vielmehr können sie sich mit Hilfe der Verfahrensregelungen des Innenministeriums selbst einstufen. Sie haben beim Einsatz der Personen auf den bestmöglichen Schutz vor der Weiterverbreitung der Erkrankung zu achten.

Innenministerium: Informationen und Unterlagen zur Umsetzung für KRITIS-Betreiber

Corona-Verordnung Absonderung

Den Betreibern ist es damit möglich, Personen von der Quarantäne zu befreien, die nicht selbst infiziert sind, sondern die sich als enge Kontaktpersonen oder haushaltsangehörige Personen von Infizierten in Quarantäne befinden. Die Befreiung von der Absonderung ist nur zum Zweck des Arbeitseinsatzes möglich („Arbeitsquarantäne“). Diese Einschränkung und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den Betrieben dient dazu, die Wahrscheinlichkeit der Weiterverbreitung der Erkrankung möglichst gering zu halten.

Die von der Absonderung befreiten Schlüsselpersonen müssen während der „Arbeitsquarantäne“ eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen. Sowohl die Arbeitnehmer als auch die KRITIS-Betreiber sind verpflichtet, den zuständigen Behörden zu jeder Zeit die in den Verfahrensregeln festgeschriebenen Dokumente zur Prüfung vorzulegen.

Corona-Verordnung Absonderung

Weitere Meldungen

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
Pflegeberufe

Lucha auf Delegationsreise in Indien

Verkehrsminister Hermann, Amtschef Frieß sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesradeln durch eine Fahrradstraße.
Radverkehr

Rekord beim STADTRADELN 2025

Ein mit dem HI-Virus infizierter Mann hält eine rote Schleife als Symbol der Solidarität mit HIV-Positiven und Aids-Kranken.
Gesundheit

40 Jahre Aidshilfen in Baden-Württemberg

Jugendforum Bioökonomie
Bioökonomie

Auftakt Junges Forum Bioökonomie

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Gesundheitsschutz

Modernes Nichtraucherschutz­gesetz auf den Weg gebracht

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
Justiz

Verurteilungen wegen Drogendelikten bei Jugendlichen halbiert