Gesundheit

Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes auf den Weg gebracht

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Mit der Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes soll unter anderem für Fixierungsmaßnahmen ein Richtervorbehalt eingeführt werden. Dies erfolgt aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Der Ministerrat hat bei seiner auswärtigen Sitzung in Brüssel den Gesetzentwurf zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes auf den Weg gebracht und zur Anhörung freigegeben. Eines der wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Fixierung untergebrachter Patienten.

„Mit dem Gesetz wollen wir für Fixierungsmaßnahmen, die während einer Unterbringung erforderlich werden, einen Richtervorbehalt einführen und das ärztliche Personal dazu verpflichten, die betroffene Person nach Beendigung der Fixierung auf die Möglichkeit hinzuweisen, diese nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.

Gesetz zur Stärkung der Rechte des Patienten

„Obwohl der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bei seiner Entscheidung im Juli 2018 nur über die 5-Punkt und 7-Punkt Fixierung befunden hat, werden wir künftig alle Fixierungsmaßnahmen, welche die Bewegungsfähigkeit einer untergebrachten Person für absehbar mehr als eine halbe Stunde weitgehend oder vollständig aufheben, von einer vorherigen richterlichen Entscheidung abhängig machen. Das halte ich nach der Gesamtschau der Urteilsgründe und im Interesse des Patientenschutzes für den einzig richtigen Weg“, so Lucha weiter. „Es ist und bleibt ein Hauptziel unseres Gesetzes, die Rechtsstellung psychisch kranker und behinderter Personen zu stärken, also das Wohl und die Rechte des Patienten in den Mittelpunkt zu stellen.“

In seinem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht dargelegt, dass die bisherige gesetzliche Grundlage zur Anordnung von Fixierungen nicht ausreiche, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben vollumfänglich Rechnung zu tragen. Aus dem Freiheitsgrundrecht und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folge, dass eine ärztliche Entscheidung zur Anordnung einer nicht nur kurzfristigen Fixierung nicht ausreichend sei.

Weitere Meldungen

Neuer Rettungshubschrauber Christoph Ortenau
Rettungsdienst

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau startet in Lahr

Ein Mann wird geimpft.
Gesundheit

Impfen zeigt positive Auswirkungen

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Ländlicher Raum

Jugendliche fürs Ehrenamt begeistern

links: Behältnis, das am Ostersonntag (5. April 2026) in einem Garten gefunden wurde; rechts: Laboranalyse
Strahlenschutz

Fundstück enthielt zu keinem Zeitpunkt Polonium-210

Euro-Banknoten
Krankenversicherung

Versicherungsfremde Leistungen endlich aus Bundeshaushalt finanzieren

Businessfrau sitzt an einem PC
Arbeitsmarkt

Mehr Frauen in Beschäftigung

Logo "Turmwärts"
Ländlicher Raum

Kreative Nachnutzung von Trafo­türmen im Ländlichen Raum

Ein Mann setzt sich eine Spritze mit Heroin in den Arm.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten leicht zurückgegangen

Gewinnerteam Regional Cup Tübingen
Start-up BW

ELASTheal gewinnt den Regional Cup Tübingen

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Verhaltene Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Ein Student im Praktischen Jahr am Universitätsklinikum Heidelberg spricht mit einem Patienten.
Gesundheitsberufe

Neuer Weg ins Medizinstudium startet

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Neue Angebote bei Ehrenamtskarte

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
Wohnraumförderung

Bau von 3.367 Sozialwohnungen bewilligt

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 27 verdiente Persönlichkeiten

Titelseite der Broschüre Roadmap Antidiskriminierung „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“
Antidiskriminierung

Roadmap Antidiskriminierung 2026 bis 2030 veröffentlicht