Digitalisierung

Änderung des IT-Staatsvertrags

Die Digitalisierung der Verwaltung können Bund und Länder nur gemeinsam meistern. Daher hat der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags beschlossen.

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Ein Schüler nimmt am Unterricht mit Hilfe von einem Laptop teil.

„Mit dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags stärken wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und fördern damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Bund und Länder entwickeln die Föderale IT-Kooperation (FITKO) zur zentralen Umsetzungseinheit für die Digitalisierung der Verwaltung weiter und schaffen mit einem dauerhaften Digitalisierungsbudget die nötige Flexibilität bei der Umsetzung mehrjähriger föderaler Digitalisierungsvorhaben. Damit unterstützen wir die Digitalisierung der Verwaltung in Bund und Ländern nachhaltig“, sagte Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte dem Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags einstimmig zugestimmt.

Grundlagen für dauerhafte Finanzierung

Mit dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags richten Bund und Länder die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts für föderale IT-Kooperation neu aus. Die FITKO soll als agile und flexible Einheit gestärkt werden. Durch die Klarstellung, dass die Digitalisierung der Verwaltung eine Daueraufgabe ist und die FITKO auch dauerhafte Aufgaben wahrnimmt, werden die Grundlagen für eine dauerhafte Finanzierung gelegt. Weiter verpflichten sich Bund und Länder, für föderale, auch mehrjährige Projekte für die Verwaltungsdigitalisierung Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 2010 schlossen Bund und Länder den IT-Staatsvertrag und schufen damit die rechtliche Grundlage für den IT-Planungsrat. Aufgaben des IT-Planungsrats sind seit seiner Gründung die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, die Beschlussfassung über IT-Standards und die Steuerung von Digitalisierungsprojekten. Mit der ersten Änderung des IT-Staatsvertrags im Jahr 2019 kam die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen als weitere Aufgabe hinzu. Außerdem schufen Bund und Länder die Voraussetzungen für die Errichtung der FITKO in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes. Die FITKO unterstützt den IT-Planungsrat fachlich und organisatorisch und steuert föderale IT-Projekte.

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