„Eine übertriebene Zucht auf vermeintliche Schönheitsideale kann bei Hunden, Katzen und anderen Haustieren mit Störungen einhergehen, die zu dauerhaften Schmerzen Leiden und Schäden führen können. Neben hohen Behandlungskosten kann ein früher Tod der Tiere die Folge sein. Daher ist es geboten, sich vor der Anschaffung von Haustieren über solche sogenannte Qualzuchtmerkmale bei bestimmten Rassen zu informieren und sich beraten zu lassen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz, im Nachgang der 92. Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz, die am 30. September 2025 in Stuttgart stattfand, und verwies dabei auf das bestehende Verbot solcher Defektzuchten im Tierschutzgesetz.
„Ich gehe davon aus, dass niemand wissentlich ein Haustier besitzen möchte, das ein Leben voller Leid erfährt. Extremzuchten bestimmter Rassen sind regelmäßig mit erheblichem Tierleid verbunden. Eine gute Informationsmöglichkeit bietet das von der Stabstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz erstellte Aufklärungsmaterial der Initiative ‚Frei Schnauze‘,“, sagte Staatssekretärin Sabine Kurtz.
Das Tierschutzgesetz verbietet in Paragraph 11b die Zucht mit Tieren, wenn bei den Nachkommen erblich bedingte Defekte zu erwarten sind, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Für Hunde ist auch das Präsentieren solcher Tiere auf Ausstellungen verboten.
Der Landesbeirat für Tierschutz setzte sich in seiner jüngsten Sitzung dafür ein, dass das dafür zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) das bestehende Verbot gemäß Paragraph 11b des Tierschutzgesetzes durch eine Rechtsverordnung ergänzt, in der die Kriterien für unzulässige Defektzuchten konkretisiert werden. Züchtern, Käufern und Tierschutzbehörden kann damit eine rechtssichere Grundlage für die Zucht und für behördliche Maßnahmen gegen Verstöße an die Hand gegeben werden.
Landesbeirat für Tierschutz
Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen und wird zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört.
Der Beirat besteht aus dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderung von Tierschutzmaßnahmen
inisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: FREI SCHNAUZE – Erkenne Qualzucht
















