Gründungsförderung

17 neue Unternehmen für Start-up BW Pre-Seed qualifiziert

Mit dem Frühphasenförderprogramm Start-up BW Pre-Seed unterstützt das Land junge Unternehmen in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz. Die Fördersumme pro Unternehmen beträgt in der Regel 160.000 Euro.

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Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)

Das zentrale Entscheidungsgremium für das Frühphasenförderprogramm Start-up BW Pre-Seed hat weiteren 17 vielversprechenden jungen Unternehmen grünes Licht für eine mögliche Förderung gegeben. Nachdem sie diese erste Hürde erfolgreich genommen haben, können sich die ausgewählten Unternehmen mit ihren innovativen Ideen und Produkten formal um die Aufnahme in das Programm Start-up BW Pre-Seed bewerben. Über die Förderberechtigung entscheidet dann die L-Bank auf Basis des gestellten Antrags.

Folgende Unternehmen konnten die Jury mit ihrem innovativen Gründungsvorhaben überzeugen:

„Die Vielfalt der Start-ups, die innovativen Ideen und das große Engagement der jungen Unternehmerinnen und Unternehmer machen Mut für die wirtschaftliche Zukunft Baden-Württembergs“, freute sich Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Die L-Bank-Vorstandsvorsitzende Edith Weymayr forderte alle Unternehmen auf, möglichst zügig den nötigen Förderantrag zu stellen: „Der Liquiditätsbedarf von Start-ups ist besonders in ihrer frühen Gründungsphase hoch. Die Chance, in Start-up BW Pre-Seed gefördert zu werden, sollte sich ein innovatives Unternehmen nicht entgehen lassen.“

Start-up BW Pre-Seed

Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und der L-Bank, mit dem junge Unternehmen in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz unterstützt werden. Die Fördersumme pro Unternehmen beträgt in der Regel 160.000 Euro. Diese Summe wird von einem Co-Investor um einen Betrag zwischen mindestens 40.000 Euro und maximal 160.000 Euro ergänzt. In Einzelfällen ist eine Verdoppelung der Gesamtförderung auf maximal 640.000 Euro möglich. Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind der innovative Charakter der Geschäftsidee oder des Produkts, der Baden-Württemberg-Bezug des Start-ups für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner. Dem zentralen Entscheidungsgremium, das die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Start-ups beschließt, gehören Vertreterinnen und Vertreter des Wirtschaftsministeriums, der L-Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen an.

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