Fußverkehr

15 Kommunen starten Fußverkehrs-Checks 2025

Unter dem Motto „Gehwege frei räumen“ hat das Land 15 Kommunen im Land für die Fußverkehrs-Checks 2025 ausgewählt. Ziel ist es, den Fußverkehr sicherer, barrierefreier und attraktiver zu gestalten.

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Gruppenfoto der am Fußverkehrs-Checks 2025 teilnehmenden Städte und Gemeinden mit Staatssekretärin Elke Zimmer

Eine Fachjury hat 15 Kommunen in Baden-Württemberg für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2025 ausgewählt. In diesem Jahr stehen die Checks unter dem Motto: „Gehwege frei räumen“.

Fußverkehr attraktiver gestalten

Viele Menschen gehen gerne zu Fuß – allerdings nur, wenn Gehwege ausreichend Platz bieten und barrierefrei sind. Mit den Fußverkehrs-Checks wird der Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit gerückt und als wichtiges Thema vor Ort etabliert. Staatssekretärin Elke Zimmer überreichte am 23. Mai 2025 die Teilnahmeurkunden an die ausgewählten Kommunen.

„Zu Fuß gehen macht nur dann wirklich Spaß, wenn wir uns auf den Bürgersteigen sicher bewegen können.“, sagte Frau Zimmer bei der Übergabe. „Deswegen ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam mit den Kommunen für freie und gut zugängliche Gehwege einsetzen. Die Fußverkehrs-Checks sind eine wertvolle Möglichkeit, zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort konkrete Lösungen zu entwickeln. Damit machen wir den Fußverkehr zu einem wichtigen und sichtbaren Thema in jeder Gemeinde.“

Im Rahmen der Checks werden in zwei Workshops und zwei Begehungen der Gehwege konkrete Verbesserungen für die jeweiligen Situationen vor Ort erarbeitet. Der erste Workshop findet als eine Auftaktveranstaltung statt, bei der die Beteiligten und Interessierte zusammenkommen, um für das Thema Fußverkehr vor Ort zu sensibilisieren und den weiteren Verlauf zu besprechen. Während der Begehungen wird die Lage vor Ort und verschiedene Routen entlang der betroffenen Bereiche analysiert. Dabei werden insbesondere die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Der zweite Workshop dient abschließend dazu, die Ergebnisse zu sammeln und zu diskutieren.

Vielfältige Auswahl der Kommunen

Das Verkehrsministerium hatte Mitte Februar Städte und Gemeinden eingeladen, sich für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2025 zu bewerben. Eine Fachjury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinde- und Städtetags Baden-Württemberg, des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC), des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) und des Ministeriums für Verkehr, wählte die 15 Kommunen aus.

Die teilnehmenden Kommunen sind: Badenweiler, Balingen, Ellhofen, Eningen unter Achalm, Epfenbach, Hemsbach, Neuler, Oberkirch, Offenburg, Sachsenheim, Ulm, Urbach, Weil der Stadt, Willstätt und Zell unter Aichelberg. Die Auswahl zeigt die Vielfalt der Kommunen in Baden-Württemberg – von kleinen Gemeinden mit etwa 2.400 Einwohnerinnen und Einwohnern bis hin zu einer Großstadt wie Ulm. Während einige Kommunen den Fußverkehrs-Check als Startschuss für barrierefreie Gehwege nutzen, beschäftigen sich andere bereits länger mit dem Thema und nutzen den Check als Kontrolle ihrer bisherigen Fortschritte.

Baden-Württemberg als Vorreiter

Seit 2015 nehmen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg an den Fußverkehrs-Checks teil. Insgesamt haben 120 Kommunen an den Checks teilgenommen, über 300 Kommunen hatten sich mindestens einmal um eine Teilnahme beworben. Das Karlsruher Fachbüro Planersocietät unterstützt die Kommunen dabei, die Checks vorzubereiten, durchzuführen, auszuwerten und die Ergebnisse sowie Empfehlungen in einem Bericht zusammenzustellen. Für die teilnehmenden Kommunen übernimmt das Land die Kosten. Baden-Württemberg gilt als Vorreiter in der Fußverkehrsförderung und setzt damit bundesweit Maßstäbe.

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