Medizinische Versorgung

Verbesserte Zusammenarbeit von Arztpraxen und Pflegeheimen

Eine Checkliste für die strukturierte Zusammenarbeit und Visiten sowie eine Rufnummer für vollstationäre Pflegeeinrichtungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unterstützen die medizinische Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen.

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Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.

Die medizinische Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen erfordert ein enges Zusammenwirken von Ärzteschaft und Pflegepersonal. Eine Checkliste für die strukturierte Zusammenarbeit und zum Ablauf von Visiten sowie eine Rufnummer für den priorisierten Zugang von vollstationären Pflegeeinrichtungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unterstützen die Beteiligten bei dieser wichtigen Aufgabe.

Die Checkliste wurde von der Arbeitsgruppe „Ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ unter Beteiligung des Sozialministeriums Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), der Landesverbände der Leistungserbringer für die Langzeitpflege, der Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommunalen Landesverbände erarbeitet.

Mit der von der KVBW eigens für sie eingerichteten Telefonnummer können vollstationäre Pflegeeinrichtungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst ihre Anliegen schnell und individuell kommunizieren. Die strukturierte medizinische Ersteinschätzung erfolgt schneller und Ressourcen werden geschont.

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