Verbraucherschutz

Produktkontrollen für ein unbeschwertes Feiern zur Faschingszeit

Ob Schminke oder Fasnetsküchle – die Lebensmittelüberwachung prüft Produkte, die besonders zur närrischen Jahreszeit beliebt sind.

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Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
Symbolbild

„In diesem Jahr ist die fünfte Jahreszeit sehr kurz und geht schon bald ihrem Höhepunkt entgegen. Unsere Expertinnen und Experten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) haben auch in diesem Jahr gezielt Produkte in den Blick genommen, die gerne an Fastnacht konsumiert werden. Wir wollen damit allen die feiern eine sichere und unbeschwerte Fastnachtszeit ermöglichen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Vereinzelt nicht zugelassene Farbstoffe in Faschingsschminke

Bunt geschminkte Gesichter lassen Kostüme erst richtig lebendig werden. Das Angebot an Schminkstiften und leuchtenden Farbpaletten ist groß. Damit dem närrischen Vergnügen kein unangenehmes Erwachen nach dem Abschminken folgt, untersucht das CVUA Karlsruhe jedes Jahr Faschingsschminke. So waren im letzten Jahr drei von 33 Faschingsschminksets zu beanstanden. Auch 2026 zeigt sich ein überwiegend positives Ergebnis: Von bislang 25 untersuchten Schminksets blieben 22 ohne Auffälligkeiten. Ein Produkt mit verschiedenen Farben enthielt zwei nicht zugelassene Farbstoffe in den roten und gelben Schminkfarben.

In zwei Sets aus wasserlöslichen Schminkstiften waren zugelassene jedoch nicht gekennzeichnete Farbstoffe enthalten. Das Fazit der Untersuchungen lautet: Die meisten Produkte sind unbedenklich aber nicht alle Schminksets haben eine gute Qualität. Damit sich die Farben nach dem Feiern leichter entfernen lassen wird empfohlen, vor dem Schminken eine fetthaltige Creme aufzutragen. Lippen, Augen und verletzte Hautbereiche sollten ausgespart werden, Pinsel und Hände sollten vor dem Auftragen sauber sein.

Erfreuliche Ergebnisse bei Berlinern

Auch wer sonst einen Bogen um die närrischen Veranstaltungen macht, unterliegt hin und wieder den Verlockungen von Spezialitäten wie Fasnetsküchle oder Berlinern. Die CVUAs untersuchen diese Produkte regelmäßig. So analysierte das CVUA Sigmaringen zuletzt zwölf Proben von Berlinern. Ein wichtiger Fokus der sensorischen Begutachtung lag auf der Frische des Fettes, das zum Frittieren des Hefeteigs verwendet wird. Altes Fett kann sich durch einen stechenden Geruch der braunen Kruste oder ein leichtes Stechen im Hals beim Verzehr bemerkbar machen. Auch kann eine dickere Kruste auf altes Fett hinweisen. Neben der sensorischen Begutachtung haben die Expertinnen und Experten auch auf nicht gekennzeichnete Allergene wie Haselnuss, Walnuss oder Mandel geprüft. Erfreulicherweise wies keine Probe sensorische Abweichungen oder eine unzureichende Allergenkennzeichnung auf.

Bunte Mini-Liköre im Fokus

Mini-Liköre sind klein und gerade bei geselligen Anlässen beliebt. Die 0,02-Liter-Fläschchen gibt es häufig in Supermärkten und an Tankstellen. Die Geschmacksrichtungen reichen von fruchtig bis sahnig. Besonders ins Auge fallen Mini-Liköre durch ihre kräftig leuchtenden Farben, die oft durch Azofarbstoffe wie Cochenillerot A (E 124), Allurarot AC (E 129) oder Gelborange S (E 110) entstehen. Die Verwendung von Azofarbstoffen ist in Lebensmitteln deutlich eingeschränkt. So sind Azofarbstoffe in Likören zwar überwiegend zugelassen, dürfen aber nur in bestimmten Mengen bei der Herstellung verwendet werden.

Ob ein Likör Farbstoffe enthält, können Verbraucherinnen und Verbraucher in der Kennzeichnung durch die Angabe „mit Farbstoff“ erkennen. Das CVUA Stuttgart untersuchte in den vergangenen Jahren verschiedene Mini-Liköre. In zwei von 17 Proben wurden Farbstoffe gefunden, die zwar zugelassen, jedoch auf dem Etikett nicht kenntlich gemacht wurden. Weitere Kennzeichnungsmängel waren nicht festzustellen. Auch im Hinblick auf die Zusammensetzung wie Alkohol- oder Zuckergehalt entsprachen die untersuchten Proben den lebensmittelrechtlichen Anforderungen.

„Unsere jährlichen Kontrollen zur Fastnachtszeit haben sich bewährt. Wir wünschen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern unbeschwerte und schöne närrische Tage“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

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