Vermessung

Landesgrenzbegehung an der deutsch-schweizerischen Grenze

Mit der Instandsetzung eines Landesgrenzsteins wurde die diesjährige Landesgrenzbegehung an der deutsch-schweizerischen Grenze vollzogen. Die Landesgrenzbegehung geht auf die landesherrliche Verordnung des Großherzogtums Baden von 1894 zurück.

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von links nach rechts: Thomas Welz (Fachbereichsleiter Liegenschaften und Geoinformation, Stadt Lörrach), Dieter Heß (Referatsleiter Vermessungs- und Geoinformationstechnologie, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg), Marion Dammann (Landrätin Landkreis Lörrach), Esther Keller (Regierungsrätin und Vorsteherin Bau- und Verkehrsdepartment Basel-Stadt), Jörg Lutz (Oberbürgermeister Stadt Lörrach), Marco Muchenberger (Bürgermeister Gemeinde Inzlingen), Nikolai Iwangoff Brodmann (Gemeindepräsident Gemeinde Bettingen), Markus Scherrer (Kantonsgeometer Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt), Carolin Wenk (Landratsamt Lörrach Fachbereich Vermessung & Geoinformation), Alain Wicht (Bundesamt für Landestopografie swisstopo, Beauftragter für die Landesgrenze in der Schweiz)
Mit vereinten Kräften wird der abgebrochene Landesgrenzstein Nr. 98 wieder auf das alte Fundament gesetzt.

Am 16. Oktober 2025 wurde mit der Instandsetzung des Landesgrenzsteins Nummer 98 die diesjährige Landesgrenzbegehung an der deutsch-schweizerischen Grenze zwischen dem Landkreis Lörrach, der Stadt Lörrach und dem Kanton Basel-Stadt vollzogen.

Die Landesgrenzbegehung am Hochrhein zwischen Deutschland und der Schweiz geht auf die landesherrliche Verordnung des Großherzogtums Baden von 1894 zurück. Seit dieser Zeit wird die Landesgrenze bis auf die Kriegsjahre alle sechs Jahre von Kantons- und Bezirksgeometern, den heutigen Kreisgeometern, sowie weiteren Vertretern beider Staaten begangen und kontrolliert. Die Verordnung gilt bis zum heutigen Tag. Dieter Heß vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen verwies in seinem Grußwort auf die Notwendigkeit, die festgestellten Abmarkungsmängel gemeinsam zu beheben. Diese schöne Tradition unterstreiche die kooperative Kultur und die Nähe in der Grenzregion.

Bei der diesjährigen Landesgrenzbegehung wurde unter anderem festgestellt, dass der Landesgrenzstein Nummer 98 abgebrochen war. Dieser wurde von den zuständigen Vermessungsbehörden der beiden Länder anlässlich der Abschlussveranstaltung im Beisein von zahlreichen Vertretern gemeinsam wieder mit dem vorhandenen Unterteil verbunden. 

2.032 Landesgrenzpunkte an der Landesgrenze

Der größte Teil der deutsch-schweizerischen Landesgrenze verläuft im Rhein. Nur bei Lörrach und bei Schaffhausen verläuft die Grenze teils auf dem Festland. Die Landgrenze zwischen Deutschland und der Schweiz wird durch insgesamt 2.032 Landesgrenzpunkte bestimmt. Schon immer wird auf den richtigen Verlauf und die hochgenaue Kennzeichnung dieser Grenze durch entsprechend gut sichtbare Grenzzeichen von beiden Seiten großen Wert gelegt. 

Die Vorgehensweise bei der Landesgrenzbegehung ist in der Landesherrlichen Verordnung des Großherzogtums Baden zur Erhaltung und Berichtigung der Landesgrenze vom 5. April 1894 geregelt. Danach haben die zuständigen schweizerischen und deutschen Vermessungsämter mit den angrenzenden Gemeinden alle sechs Jahre eine Begehung und gegebenenfalls Instandsetzung der Grenzmarken an der Landesgrenze vorzunehmen.

Die Zuständigkeit für die Landesgrenzbegehung liegt auf deutscher Seite bei den Land- und Stadtkreisen sowie bei den Gemeinden, die das Liegenschaftskataster auf Antrag selbst führen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als auch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung werden zur Begehung von den jeweiligen Landkreisen eingeladen und erhalten im Nachgang über die festgestellten Wahrnehmungen ein Protokoll.

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