„Das Image der Weinlandschaft ist ein positiver Werbeträger für unser Land. Die Rebflurneuordnung in Brackenheim-Haberschlacht trägt dazu bei, den Weinberg mit seinen prägenden Trockenmauern, Weinberghäuschen und Wasserstaffeln zu erhalten. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist eine einfachere, rationellere und zukunftsorientierte Bewirtschaftung sichergestellt. Hierfür stellen wir Fördermittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte der Minister für Ernährung. Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in Brackenheim-Haberschlacht im Landkreis Heilbronn anlässlich der Übergabe eines Bewilligungsbescheides im Flurneuordnungsverfahren.
Die Weinberge westlich von Haberschlacht entlang der Kreisstraße sind der letzte größere zusammenhängende terrassierte Weinberg mit Trockenmauern auf Gipskeuper. Mit ihrem integralen Ansatz ist die Flurneuordnung besonders geeignet, die unterschiedlichsten Belange zielorientiert zu vereinen. Durch den Bau einer Kreisstraße wurden in Brackenheim-Haberschlacht zahlreiche Grundstücke gekreuzt beziehungsweise durchschnitten. Dies kann mit der Flurneuordnung ausgeglichen werden. Außerdem werden Wege gebaut und in öffentliches Eigentum gebracht, damit die Erschließung der Rebflächen jederzeit und dauerhaft gesichert ist.
„Die Flurbereinigung in Brackenheim-Haberschlacht ist ein starkes Bekenntnis zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft und zur Unterstützung der Landwirtschaft, insbesondere dem Weinbau. Die Weinberge sind landschaftsprägend und der Erhalt von besonderer Bedeutung. Deshalb unterstützen wir das Flurneuordnungsverfahren mit all seinen Beteiligten auch in Zeiten knapper Kassen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
















