Finanzen

Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern neu geregelt

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Nach langem und zähem Ringen ist auf Vorschlag der Länder ein Kompromiss zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zustande gekommen. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat diesem Kompromiss zugestimmt. Im Bundesrat sprach Ministerpräsident Winfried Kretschmann von einem großen Erfolg – trotzdem übte er Kritik an dem Kompromiss.

Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzespaket zugestimmt. „Im Kernbereich – nämlich den Bund-Länder-Finanzbeziehungen – ist dieser Kompromiss ein großer Erfolg. Wir haben Verantwortung übernommen und die Handlungsfähigkeit der Politik auch auf diesem schwierigen Feld unter Beweis gestellt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede im Bundesrat. Man habe diese äußerst komplexen Probleme selbst auf dem Verhandlungsweg gelöst und sie nicht an das Bundesverfassungsgericht abgeschoben.

Mehr Transparenz und Verständlichkeit

Auch künftig brauche es einen Ausgleich zwischen den finanzstarken und finanzschwachen Ländern in Deutschland, um einen Ausgleich der Lebensverhältnisse in Deutschland anzustreben, machte Kretschmann deutlich. „Es ist und bleibt Ausdruck des zwischen uns herrschenden Solidarprinzips.“ Die Länder trügen 60 Prozent des Ausgleichsvolumens aus dem ihnen zustehenden Steueraufkommen. Länder, die aufgrund erdrückender Schulden kaum finanzpolitischen Spielraum besäßen, bekämen besondere Hilfe, betonte Kretschmann.

Unter dem Strich würden Geber- und Nehmerländer sowie der Bund von der Neuregelung profitieren, so Kretschmann. „Mit dem neuen Länderfinanzausgleich erhöhen wir die Transparenz und die Verständlichkeit. Der Ausgleich über die Umsatzsteuerverteilung ist klarer nachzuvollziehen, als die bisherige höchst komplizierte Verteilung über die Länderhaushalte.“

Falscher Geist des Zentralstaats

Kretschmann kritisierte jedoch, dass die Regierungsfraktionen im Bund weitere Änderungen beschlossen hätten – dies ginge an die Grenze des Zumutbaren. „Das ist schon eine Verschiebung in der Architektur des Föderalismus. Diese Änderungen atmen den falschen Geist des Zentralstaates“, unterstrich Kretschmann. Besonders hob der Ministerpräsident die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes in der Bildung hervor. „Es steht außer Frage, dass wir mehr Geld in die Infrastruktur unserer Bildungseinrichtungen investieren müssen“, stellte Kretschmann fest. Er verwehrte sich dagegen, dass der Bund das Geld direkt an die Kommunen gibt. Vielmehr sollte es ebenfalls über die Umsatzsteuer an die Länder gehen, damit diese ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur nachkommen können. „Was soll denn der Bund bitte besser wissen, was in den Bildungssystemen der Länder notwendig ist, als wir selber, die wir dafür zuständig sind und die Erfahrung damit haben?“, fragte Kretschmann.

Die Selbstständigkeit in der Bildungspolitik sei wesentlicher Bestandteil der Staatlichkeit der Länder, unterstrich Kretschmann. Für ihn sei diese Grundgesetzänderung in Gesetz gegossenes Misstrauen gegenüber den Ländern. Obwohl die ins Paket hineinverhandelten Teile für die Länder schwer hinnehmbar seien, würde auch Baden-Württemberg vor dem Hintergrund der Gesamteinigung – trotz dieser Einzelbedenken – der Reform zustimmen.

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/red

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