Verbraucherschutz

„Dubai-Schokolade“ und Pistaziencremes untersucht

Das landesweite Sonderprogramm der Lebensmittelüberwachung zu „Dubai-Schokolade“ bestätigt die ersten negativen Ergebnisse. Die untersuchten Pistaziencremes schnitten dagegen positiv ab.

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Eine gebrochene Tafel "Dubai-Schokolade" von "Kikis Kitchen"
„Dubai-Schokolade“

„Auf dem Höhepunkt des Hypes um ,Dubai-Schokolade‘ Ende vergangenen Jahres musste bei ersten Untersuchungen festgestellt werden, dass die Qualität bei importierter ,Dubai-Schokolade‘ nicht unseren Standards entspricht. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserer Lebensmittelüberwachung ein landesweites Sonderprogramm aufgelegt und durchgeführt. Dabei wurde Importware, verkaufsfertige ,Dubai-Schokolade‘ von Herstellern in Baden-Württemberg sowie Pistaziencremes genauer unter die Lupe genommen. Leider haben sich die negativen Ergebnisse bestätigt: Erneut war die Beanstandungsquote leider sehr hoch. In allen untersuchten Proben wurden Kennzeichnungsmängel, in vielen Proben auch Kontaminanten, Farbstoffe, Allergene oder Fremdfett festgestellt. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ergriffen die verantwortlichen Lebensmittelunternehmer beziehungsweise die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden unter anderem Rückrufe mit einer Veröffentlichung auf der offiziellen Plattform für Produktrückrufe, Rücknahmen sowie Korrekturen der Kennzeichnung. Die untersuchten Pistaziencremes schnitten dagegen positiv ab. Keine dieser Proben wurde beanstandet“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse des Sonderprogramms der Lebensmittelüberwachung zu „Dubai-Schokolade“ sowie Pistaziencremes.

30 Schokoladen untersucht

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden des Landes erhoben im Rahmen des Sonderprogramms weitere 30 „Dubai-Schokoladen“. Bei 21 Proben handelt es sich um Importware – 13 Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, sieben Proben aus der Türkei sowie eine Probe aus Jordanien. Die Proben stammen direkt aus dem Handel beziehungsweise wurden bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) kontrolliert. Zudem wurden sechs Proben von kleinen Herstellern in Baden-Württemberg sowie zwei Proben aus anderen EU-Mitgliedstaaten untersucht. Eine Probe war unbekannter Herkunft.

Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart untersuchte die Proben „Dubai-Schokolade“ in Zusammenarbeit mit den CVUAs Freiburg (Labor für Allergene) und Sigmaringen (Labor für Mykotoxine). Darüber hinaus wurden sieben Proben Pistaziencreme beim CVUA Sigmaringen auf Mykotoxine untersucht.

Spuren von Sesam, Schimmelpilzgift und Fremdfett

In einer türkischen Probe sowie einer Probe aus den Niederlanden wurde nicht deklarierter Sesam in hohen Anteilen bestimmt. Dies ist insbesondere für Sesam-Allergiker gesundheitsschädlich.

Vier Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, die vom selben Unternehmer importiert wurden, waren aufgrund herstellungsbedingter Kontaminanten nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Im Rahmen von Screening-Untersuchungen wurden bei sechs Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten auffällige Gehalte des Schimmelpilzgifts Aflatoxin B1 festgestellt.

Eine Verbrauchertäuschung lag bei sieben Proben vor, die Fremdfett anstatt echter Schokolade enthielten. Dies betraf sechs Proben Importware und eine Probe aus handwerklicher Herstellung. Ebenfalls wurden bei zwei Proben lediglich minimale Anteile an Pistazie nachgewiesen und daher die hervorgehobene Angabe dieser Zutat als irreführend beurteilt.

Bei über der Hälfte der Proben war die Deklaration der Farbstoffe fehlerhaft. Alle Proben wiesen weitere Mängel in der Kennzeichnung auf.

Rückrufe und weitere Kontrollen

In allen Fällen wurden die vom Lebensmittelunternehmer beziehungsweise von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde entsprechende Schritte im Sinne des Verbraucherschutzes ergriffen. Je nach Schwere der Beanstandung konnten Lebensmittelunternehmer die Kennzeichnung ihrer Produkte korrigieren, in anderen Fällen kam es zu Rücknahmen und Rückrufen mit einer Veröffentlichung auf dem Portal „Lebens Mittel Warnung". Dabei erhalten in der Regel auch die anderen Behörden über das EU-Schnellwarnsystem RASFF eine Information, damit sie notwendige Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich ergreifen können.

„Die Lebensmittelüberwachung des Landes wird schon allein aufgrund der hohen Beanstandungsquote das Thema ,Dubai-Schokolade‘ weiterhin bei ihrer risikoorientierten Kontrolltätigkeit berücksichtigen und auch nach Abschluss des Sonderprogramms weitere amtliche Proben erheben sowie untersuchen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher können sich sicher sein, dass unsere Lebensmittelüberwachungsbehörden daran arbeiten, dass die im Verkauf angebotenen Produkte sicher sind“, so Minister Hauk abschließend.

Pressemitteilung vom 19. Dezember 2024: Vorsicht bei importierter Dubai-Schokolade

CVUA (Freiburg, Stuttgart und Sigmaringen): „Dubai-Schokolade“ – Was steckt wirklich drin?: Ein Update

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