Wasserwirtschaft

265 Millionen Euro für kommunale Wasserwirtschaft

Das Land unterstützt 2026 Wasserschutzmaßnahmen in 39 Land- und Stadtkreisen mit 265 Millionen Euro.

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Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Raum Offenburg bei Griesheim (Symbolbild: © dpa).
Symbolbild

Das Umweltministerium investiert 2026 265 Millionen Euro in die Wasserwirtschaft der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Die Fördermittel fließen in Projekte der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, in den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie.

Investitionen zum Schutz der Umwelt und der Menschen

„Die Klimakrise wirkt sich auf den Wasserhaushalt besonders negativ aus. Angesichts zunehmender Wetterextreme von Trockenheit über Starkregen bis Hochwasser müssen wir unsere Wasserwirtschaft zukunftsfähig aufstellen. Wir schützen Gewässer und die Umwelt und verbessern unsere Infrastruktur. Davon profitieren Menschen und Natur im ganzen Land“, betont Umweltministerin Thekla Walker.

In diesem Jahr fließen über 87 Millionen Euro in Maßnahmen der Wasserversorgung. Für den Abwasserbereich sind 107,6 Millionen Euro vorgesehen. Mit 70,8 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke und über 39 Land- und Stadtkreise. 

Förderprogramm 2026

Zu den Maßnahmen des Förderprogramms gehören unter anderem:

Wasserversorgung

  • Umsetzung von zukunftsfähigen Wasserversorgungskonzepten
  • Modernisierung von Wasserwerken, Erweiterungen von Pumpwerken und Neu- und Ausbau von Wasserleitungen

Abwasserbeseitigung

  • Modernisierung und Zentralisierung der Abwasserreinigung für eine kosteneffiziente und zukunftsfähige Abwasserentsorgung
  • Ausbau von Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe, um Spurenstoffe zu eliminieren

Wasserbau und Gewässerökologie

  • Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen und Sanierung von Hochwasserrückhaltebecken
  • Management von Starkregenrisiko
  • Revitalisierung von Gewässern

Die im „Förderprogramm 2026 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

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