Denkmalpflege

Zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2016 freigegeben

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Restaurator bei der Arbeit in der Altstadtkirche Pforzheim (Foto: © Wirtschaftsministerium)

Für den Erhalt und die Sanierung von 111 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau jetzt rund 5,1 Millionen Euro frei gegeben.

„Zu der besonders reichen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg gehören mehr als 90.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie über 60.000 archäologische Denkmale. Mit der Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag, unsere reiche Kulturlandschaft zu erhalten.“ Ziel der Landesregierung sei es, die Einzigartigkeit und historische Aussagekraft der Denkmale auch künftig zu erhalten und zu stärken.

Vom Erhalt und der Instandsetzung von Denkmalen profitiere auch der Mittelstand im Land, da viele Aufträge dem lokalen Gewerbe, dem Handwerk und Freiberuflern zu Gute kämen. Zudem würden durch die Förderung erhebliche Folgeinvestitionen ausgelöst. „Die Mittel aus der Denkmalförderung schaffen und sichern damit auch Arbeitsplätze im Land“, so Hoffmeister-Kraut.

Rund 49 Prozent der Förderungen entfallen auf Vorhaben privater Eigentümer, 15 Prozent auf Vorhaben von Kommunen und 36 Prozent auf solche von Kirchen. Mit der ersten und zweiten Tranche werden in Summe landesweit insgesamt 314 Vorhaben mit 11,7 Millionen Euro unterstützt.

Unter den geförderten Maßnahmen sind Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten wie zum Beispiel dem Ulmer Münster, der Gaisburger Kirche in Stuttgart, der Marienkirche in Reutlingen und der Kirche St. Simon und Judas in Schrozberg. Zuwendungen für kommunale Bauten fließen unter anderem nach Ravensburg in das Konzerthaus, nach Leutkirch in das historische Rathaus und nach Esslingen ins Neue Rathaus. Zu den geförderten privaten Vorhaben gehören beispielsweise die Stallscheune des Hofguts Breitenau in Hardheim, die gotische Kapelle der Elisabeth-von-Thadden-Schule in Heidelberg-Wieblingen, das ehemalige Kloster in Altheim-Heiligkreuztal und ein Wohnhaus in der Sigismundstraße in Konstanz.

Denkmalförderprogramm

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Die Mittel für das Denkmalförderprogramm stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind jedoch landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar zu richten.

Zu oben genannten privaten Vorhaben liegt das Einverständnis zur Veröffentlichung vor. Hinsichtlich der Förderung weiterer privater Vorhaben können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden.

Denkmalförderprogramm 2016 – zweite Tranche – Übersicht über die kommunalen und kirchlichen Maßnahmen (PDF)

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