Technologie-Förderung

Zehnte Auswahlrunde von „Spitze auf dem Land“ abgeschlossen

Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: © Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

In der aktuellen Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land acht hoch innovative Unternehmen im Ländlichen Raum mit drei Millionen Euro.

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa, und ein großer Teil der ökonomischen Leistungen wird in Baden-Württemberg im Ländlichen Raum erbracht. Ziel unserer Förderpolitik ist es, dass dies auch auf lange Sicht so bleibt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Mit dem Programm „Spitze auf dem Land“ fördere das Land gezielt innovationsstarke Mittelständler, die das Potenzial haben, einen wichtigen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.

Land fördert gezielt innovationsstarke Mittelständler

„In der aktuellen, zehnten Auswahlrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ konnten acht hervorragende Unternehmen berücksichtigt werden, die jetzt einen Schub für ihre weitere Entwicklung bekommen. Das Land setzt mit insgesamt drei Millionen Euro gezielte Impulse für einen attraktiven Ländlichen Raum“, erklärte der Minister. Die Fördermittel stammen aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

„Von der Förderlinie haben in den bisherigen Auswahlrunden 75 Unternehmen profitiert. Innovative Mittelständler im Ländlichen Raum schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze und tragen dazu bei, gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu erhalten“, betonte Minister Hauk. Insgesamt stehen über die sechsjährige Förderperiode hinweg rund 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Die in der zehnten Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.

Aufgenommene Projekte der zehnten Auswahlrunde

  • Haiterbach, Landkreis Calw: PPS Dietle GmbH
  • Freudenstadt, Landkreis Freudenstadt. Wolf Produktionssysteme GmbH & Co. KG
  • Offenburg, Ortenaukreis: QS Grimm GmbH
  • Aldingen, Landkreis Tuttlingen: Hommel+Keller Präzisionswerkzeuge GmbH
  • Emmingen-Liptingen, Landkreis Tuttlingen: Rudolf Storz GmbH
  • Weilheim, Landkreis Waldshut: Holzbau Amann GmbH
  • Albstadt, Zollernalbkreis: Carl Meiser GmbH & Co. KG
  • Balingen, Zollernalbkreis: Nachreiner GmbH

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.

Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Jährlich sind zwei Auswahlrunden geplant. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 40 Millionen Euro an EFRE- und Landesmittel zur Verfügung stehen.

Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein kommunales Förderprogramm. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt.

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