Hochschulen

Wissenschaftsministerium bearbeitet fehlerhafte Altfälle zügig

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Das Wissenschaftsministerium arbeitet eng mit betroffenen Hochschulen zusammen um fehlerhaft vergebene Berufungs-/Bleibeleistungsbezüge zügig zu bearbeiten. Bis zum 30. Juni sollen Ergebnisse vorliegen, die eine eingehendere Beurteilung der einzelnen Altfälle ermöglichen.

Wie schon in der Pressemitteilung vom 26. Januar 2018 mitgeteilt, hat das Wissenschaftsministerium an 44 in Frage kommenden staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg nach ähnlich gelagerten Fällen wie im Fall der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg gefragt. Konkret ging es um fehlerhaft vergebene Berufungs-/Bleibeleistungsbezüge, ohne dass tatsächlich Berufungs- oder Bleibeverhandlungen mit einer Professorin oder einem Professor stattfanden.

Dabei hat sich ein positives Bild gezeigt: Von 40 Hochschulen wurde nach interner Prüfung zurückgemeldet, dass es keine Fälle von fehlerhaft vergebenen Berufungs- oder Bleibeleistungsbezügen anlässlich des Wechsels von der Besoldungsgruppe C nach W gegeben hat. Außer den bekannten Fällen an der HVF Ludwigsburg wurden lediglich von drei anderen Hochschulen für den Gesamtzeitraum ab 2005 insgesamt 17 Altfälle gemeldet, in denen Berufungsleistungsbezüge fehlerhaft vergeben wurden; 13 davon stammen aus der Übergangszeit der Besoldungsreform bis 2009.

Das Wissenschaftsministerium hat die betroffenen Hochschulen angehalten, die jeweiligen Einzelfälle zu bearbeiten und Rechtskonformität herzustellen.

Dabei handelt es sich um

  • 12 Fälle an der PH Heidelberg. Im Detail:
    2005: 7 Fälle
    2006: 1 Fall
    2009: 1 Fall
    2012: 1 Fall
    2013: 2 Fälle
  • 4 Fälle an der PH Ludwigsburg. Im Detail:
    2007: 1 Fall
    2008: 2 Fälle
    2011: 1 Fall
  • Ein Fall an der Universität Mannheim aus dem Jahr 2007

Für die abschließende Bearbeitung ist eine Frist bis zum 30. Juni 2018 vorgesehen. Gleichwohl liegen dem MWK bereits jetzt erste Stellungnahmen und rechtliche Einschätzungen der Hochschulen vor.

Sie bilden nun die Grundlage für die weiteren Prüfungen und Gespräche. Ob eine Information der Staatsanwaltschaft erforderlich wird oder nicht, kann das MWK deshalb abschließend erst nach den weiteren Prüfungen entscheiden. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verlangt, dass einer Information der Staatsanwaltschaft ein konkreter Anfangsverdacht zu Grunde liegt. Ein solcher liegt nach gegenwärtigem Verfahrensstand in keinem der genannten Fälle vor. Davon unbenommen stellt das Wissenschaftsministerium eigenständig ermittelnden Justizbehörden umstandslos alle angefragten Dokumente zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit der drei betroffenen Hochschulen mit dem Wissenschaftsministerium verläuft sehr kooperativ und engagiert. Das MWK geht deshalb davon aus, dass bis zum 30. Juni Ergebnisse vorliegen, die eine eingehendere Beurteilung der einzelnen Altfälle ermöglichen.

Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums vom 26.01.2018

Weitere Meldungen

Ein Mitarbeiter scannt den Barcode eines Artikels für den Paketversand. (Bild: © dpa)
Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor.
Automobilwirtschaft

Spitzengespräch zur Stärkung des Automobilstandorts

Ein Ingenieur der Porsche AG vermisst für die Digitalisierung einen Panamera (Bild: © dpa).
Automobilwirtschaft

Wirtschaftsministerin lädt zu Spitzengespräch ein

Übergabe des Förderbescheids durch Staatssekretär Thomas Dörflinger (zweiter von rechts)
Wirtschaft

Rund 400.000 Euro für Digitalisierung im Handwerk

BaWü-Labs GO!
Forschung

Zehn Jahre Reallaborförderung in Baden Württemberg

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
EU-Donauraumstrategie

Europäische KI-Netzwerke stärken Witschaft

Wirtschaftsministerkonferenz 2026
Wirtschaftsministerkonferenz

Mit Wettbewerb und Innovationen den Wirtschaftsstandort stärken

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit bleibt trotz leichtem Rückgang auf höherem Niveau

Logo der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder
Wirtschaftsministerkonferenz

Wirtschaftsminister der Länder tagen in Konstanz

Logo von Start up BW
Start-up BW

energieleser im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Bescheidübergabe Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach | Neu-Ulm
Wirtschaft

Digitalisierungszentrum mit rund 500.000 Euro gefördert

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Mitte) mit dem Gewinnerteam „Cover Curtains“ des „Start-up BW Young Talents 2026“-Wettbewerbs.
Start-up BW

Schülerteam „Cover Curtains“ gewinnt „Start-up BW Young Talents“

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Vier Millionen Euro für innovative Unternehmen

Eine Hand hält einen in augmented Reality illustrierten Kopf.
Wirtschaft

500.000 Euro für Digital Hub Region Stuttgart

Hand hält Smartphone mit geöffneter MeinELSTER+-App, die eine vorausgefüllte Steuererklärung und Abgabe per Klick zeigt, im hellen Bürohintergrund.
Steuern

„Steuererklärung mit einem Klick“ startet