Energiewende

Weitere fünf Millionen Euro Förderung für netzdienliche Speicher

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Eine Person steht an einer Systemstatusanzeige eines Solarstrom-Speicher-Parks.

Das Förderprogramm für Solaranlagen mit netzdienlichen Speichern war so erfolgreich, dass das Umweltministerium jetzt nochmal weitere fünf Millionen Euro zur Verfügung stellt. Für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit bis zu 30 Kilowatt Peak gibt es ab dem neuen Jahr einen Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde, für größere Speicher 300 Euro Kilowattstunde.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert Investitionen in Photovoltaik-Anlagen in Verbindung mit einem Batteriespeicher im kommenden Jahr nochmals mit insgesamt fünf Millionen Euro. Es reagiert damit auf die enorme Nachfrage. Seit dem Start des Förderprogramms „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ im März dieses Jahres gingen über 2.500 Anträge ein. Das Programm ist Teil der Solaroffensive der Landesregierung. Es endet am 31. Dezember 2019.

„Der Ausbau von Batteriespeichersystemen hat deutlich zugelegt. Davon profitieren Klima und Wirtschaft im Land. Es ist mir wichtig, diese Dynamik zu erhalten“, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. Das Land unterstütze Investitionen in solare Batteriespeicher daher gerne.

Neue Fördersätze zum 1. Januar 2019

Das Umweltministerium macht darauf aufmerksam, dass die Fördersätze zum 1. Januar 2019 wie geplant sinken. Für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) gibt es ab dem neuen Jahr einen Zuschuss von 200 Euro (statt bislang 300 Euro) pro Kilowattstunde (kWh), für größere Speicher 300 Euro (statt 400 Euro) pro kWh.

Als Ergebnis einer Expertenanhörung gelten ab dem 1. Februar 2019 neue Förderbedingungen. Investoren erhalten für netzdienliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge einen Bonus von 500 Euro. Der Bonus für prognosebasierte Batteriemanagementsysteme wird dagegen entfallen. Photovoltaik-Anlagen zwischen zehn und 14 kWp fördert das Ministerium einmalig mit 400 Euro zusätzlich. Weitere Änderungen betreffen das Mindestinstallationsverhältnis und die Wirkleistungsbegrenzung. Zudem wird das Förderprogramm für Landwirte geöffnet.

Extern: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Förderprogramm netzdienliche Speicher (Öffnet in neuem Fenster)

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