Familie

Vorgeburtliche genetische Bluttests dürfen nicht zu Selektion führen

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Ein Arzt einer Frauenklinik führt eine pränatale Ultraschall-Untersuchung an einer in der 18. Woche schwangeren Frau durch. (Bild: © picture alliance/Daniel Karmann/dpa)

Der Bundestag debattiert am 11. April ausführlich über das Thema pränatale Bluttests für Schwangere. Landesgesundheitsminister Manne Lucha sieht bei dem Thema fundamentale ethische Fragen. Im Kern geht es darum, wie unsere Gesellschaft mit Krankheit, Behinderung und dem Anders-Sein umgeht.

„Ich begrüße ausdrücklich, dass sich der Deutsche Bundestag morgen zwei Stunden Zeit nimmt, um ausführlich über pränatale Bluttests für Schwangere zu diskutieren. Denn dieses Thema ist außerordentlich anspruchsvoll, hierbei gibt es kein plattes Schwarz oder Weiß, kein Richtig oder Falsch“, sagte der Minister für Soziales und Integration Manne Lucha in Stuttgart.

Vordergründig werde die Frage erörtert, ob die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen künftig auch einen vorgeburtlichen Blut Gentest zur Diagnose von Trisomien wie zum Beispiel dem Down-Syndrom finanzierten. Doch der Kern der Debatte gehe viel tiefer, weil sie an fundamentale ethische Fragen rühre, so Minister Manne Lucha weiter.

Menschen mit Behinderungen gehören mitten in unsere Gesellschaft

„Öffnen Reproduktionsmedizin und Pränataldiagnostik der Selektion Tür und Tor? Auf welche genetischen Anomalien und Defekte darf geprüft werden, auf welche nicht? Gibt es noch irgendeine Grenze? Schnellt die Zahl der Abtreibungen in die Höhe? Werden Kinder mit Behinderungen künftig immer häufiger aussortiert, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken? Wie sieht unsere Gesellschaft aus, wenn es in einigen Jahren immer weniger Menschen mit Behinderungen geben sollte? Wächst der soziale Druck auf werdende Eltern, den Gen Check unbedingt machen zu lassen? Und wie geht die Gesellschaft mit jenen Eltern um, die sich bewusst für ein Kind mit Down-Syndrom entscheiden? Und wie verhält sie sich gegenüber den betroffenen Kindern? Solche Fragen treiben mich um und wühlen mich auf“, sagte Lucha weiter.

„Im Kern geht es darum, wie unsere Gesellschaft mit Krankheit, Behinderung und dem Anders-Sein umgeht. Nicht Selektion, sondern Inklusion, nicht ausgrenzen, sondern integrieren – das ist aus meiner festen Überzeugung der Weg, den wir gehen sollten. Menschen mit Behinderungen und deren Familien haben einen festen Platz mitten in unserer Gesellschaft, sie haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in Schule, Beruf und Sozialleben. Dieses Signal sollten wir aussenden.“

Beratungsangebot für Eltern von großer Bedeutung

Bereits heute gebe es ja schon von den Kassen bezahlte Vorsorgeuntersuchungen wie die Fruchtwasserpunktion, die allerdings immer auch mit einem Risiko für das Ungeborene verbunden seien, sagte der Minister. „Dennoch fürchte ich mit den nun diskutierten Bluttests als Kassenleistung einen Dammbruch, ich fürchte, dass Menschen dann noch extremer auf ihre Behinderung, auf ihre Erkrankung reduziert werden. Das kann nicht unser Ziel sein. An dieser Stelle ist ein gutes, intensives Beratungsangebot entscheidend – wir dürfen Eltern in dieser Situation nicht alleine lassen, gerade auch dann, wenn sie sich für und nicht gegen das Kind entscheiden.“

Gleichzeitig dürfe es aber auch nicht passieren, dass nur vermögende Paare den Test durchführen lassen könnten, während sozial Schwache von vornherein davon ausgenommen seien, mahnte Minister Lucha. „Das wäre eine andere Form der Selektion, eine Selektion über den Geldbeutel – auch das darf nicht sein.“

Die für ihn entscheidende Frage sei deshalb nicht in erster Linie: Welche Leistungen bezahlt die gesetzliche Kasse und welche nicht? „Entscheidend ist vielmehr, welchen Platz wir als Gesellschaft Krankheit und Behinderung einräumen. Und da haben wir trotz aller Erfolge noch einen weiten Weg vor uns“, sagte der Minister abschließend.

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