Tierschutz

Vorbereitung zur Schutzimpfung von Rindern und kleinen Wiederkäuern

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Limpurger Rinder stehen auf einer Weide. (Bild: dpa)

Durch eine Schutzimpfung kann eine Erkrankungen der Tiere durch das Virus der Blauzungenkrankheit erfolgreich vorgebeugt werden. Die Impfung wird auch in diesem Jahr freiwillig sein.

Die Blauzungenkrankheit hat sich im letzten Jahr und zu Beginn dieses Jahres in Frankreich, Österreich und Italien weiter in Richtung Süddeutschland ausgebreitet. Das Friedrich-Loeffler-Institut, Nationales Referenzlabor auf der Insel Riems und die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin rechnen mit einer baldigen Ausweitung des Seuchengeschehens auf Deutschland. Sie raten daher dringend zu einer erneuten vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen. „Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat bereits die Voraussetzungen geschaffen, damit die Impfung in diesem Jahr in Baden-Württemberg wieder möglich ist. Für uns ist der vorbeugende Schutz unserer Tiere sehr wichtig und deshalb werden wir hier aktiv“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

„Durch eine Schutzimpfung kann eine Erkrankungen der Tiere durch das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) erfolgreich vorgebeugt werden und die mit einem Ausbruch verbundenen Einschränkungen beim Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen aus den Restriktionszonen können minimiert/gering gehalten werden. Da unsere heimischen Nutztiere sowohl durch den Serotyp 8 des BT-Virus (BTV 8) aus Frankreich, als auch durch den Serotyp 4 (BTV 4) aus Österreich und Oberitalien bedroht sind und sich bei den geimpften Tieren keine Kreuzimmunität entwickelt, wird sowohl die Impfung gegen BTV 8 als auch gegen BTV 4 dringend empfohlen“, betonte der Minister.

Im vergangenen Jahr wurden ca. 350.000 Rinder, Schafe und Ziege gegen das BT-Virus geimpft. Damit der Impfschutz der bereits 2016 geimpften Tiere aufrechterhalten bleibt, müssen diese innerhalb der von den Impfstoffherstellern angegebenen Fristen nachgeimpft werden. Tiere, die in diesem Jahr erstmals geimpft werden, müssen im Rahmen der Grundimmunisierung zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft werden

Die Impfung werde auch in diesem Jahr freiwillig sein. Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, sollten daher in den kommenden Wochen die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere sowie den Serotyp, gegen welchen ihre Tiere geimpft werden sollen, bei der ihren Tierbestand betreuenden Tierarztpraxis anmelden. Die Impfung kann dann durch die Tierarztpraxen so rechtzeitig erfolgen, dass sie insbesondere bei Rindern vor dem Weideauftrieb abgeschlossen werden kann. Nach Mitteilung der Impfstoffhersteller steht derzeit genügend Impfstoff für die Impfung von Rindern und kleinen Wiederkäuern gegen BTV 8 und BTV 4 zur Verfügung. Allerdings wird es in den kommenden Monaten keinen Kombinationsimpfstoff zur Impfung gegen BTV 4 und 8 geben. Innerhalb von 7 Tagen nach der Durchführung sind die Impfungen in der HIT-Datenbank einzutragen. Diese Eintragungen sind für die Abrechnung der Impfzuschüsse durch die Tierseuchenkasse, sowie für Erleichterungen beim Verbringen empfänglicher Tiere aus einem Restriktionsgebiet nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit notwendig.

Auch in diesem Jahr werde es eine finanzielle Unterstützung bei der Impfung geben, die nach Tierart und Anzahl der Impfungen pro Tier gestaffelt ist. Neben der finanziellen Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg für die Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen wird die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg 2017 bei Rindern und Schafen einen Zuschuss pro Impfvorgang gewähren.

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragene und anzeigepflichtige Viruskrankheit der Rinder, Schafe und Ziegen. Sie äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Insbesondere bei Schafen und Ziegen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Sowohl im benachbarten Österreich als auch in Frankreich und in Italien wurde im vergangenen Jahr ein BT-Ausbruchsgeschehen nachgewiesen, das sich weiter in Richtung Deutschland ausgebreitet hat. Es besteht daher die große Gefahr, dass sich bei günstiger Wetterlage die Stechmücken (Gnitzen) stark vermehren und sowohl BTV 8 als auch BTV 4 aus den bisherigen Ausbruchsgebieten nach Süddeutschland und insbesondere nach Baden-Württemberg eingeschleppt/verbreitet wird. Experten gehen davon aus, dass in Baden-Württemberg in absehbarer Zeit wieder Fälle dieser anzeigepflichtigen Tierseuche auftreten können. Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tierkrankheiten, hat in seiner Risikobewertung die Wahrscheinlichkeit für einen Eintrag des Virus nach Deutschland vor allem über Gnitzen mit dem Wind als hoch eingestuft. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfiehlt möglichst eine Pflichtimpfung; in jedem Fall sollte eine flächendeckende freiwillige Impfung empfänglicher Tiere durchgeführt werden.

In Baden-Württemberg erfolgte bereits im Jahr 2016 eine freiwillige Impfkampagne, welche durch die Tierseuchenkasse und das Land finanziell unterstützt wurde. Die 2016 grundimmunisierten Rinder benötigen bei rechtzeitiger Nachimpfung nur noch eine Auffrischungsimpfung, damit der Impfschutz weiterhin gewährleistet ist. Bei der Erstimpfung von Tieren sind dagegen zwei Impfungen gegen jeden Serotyp, gegen den geimpft werden soll, notwendig.

Aus Baden-Württemberg werden pro Jahr ca. 100.000 männliche Kälber in andere Regionen verbracht. Sofern in Baden-Württemberg wegen eines BT-Ausbruchs eine Restriktionszone mit einem Mindestradius von 150 km errichtet werden muss, würde dies neben Erkrankungen von Tieren insbesondere den Tierhandel erheblich beeinträchtigen. Empfängliche Tiere dürfen aus einer Restriktionszone nur verbracht werden, wenn sie gegen BT geimpft oder negativ auf BT untersucht sind.

Mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom 30. Dezember 2016 ist die freiwillige Impfung der empfänglichen Tiere gegen die Blauzungenkrankheit auch 2017 möglich.

Tierhalterinnen und Tierhalter, welche in diesem Jahr ihre Tiere gegen BT impfen lassen wollen, sollten die Art und Anzahl der zu impfenden Tiere sowie den Serotyp (BTV 4 und 8), gegen den ihre Tiere geimpft werden sollen, zeitnah bei ihrer Betreuungstierarztpraxis anmelden, sofern sie nicht bereits von dieser benachrichtigt wurden.

Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheits-dienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Blauzungenkrankheit

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

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