Weinbau

Neue Verwaltungsvorschrift unterstützt Weinbau

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift Förderung Weinbau unterstützt das Land die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe mit höheren Fördersätzen und gezielten Investitionen in die Zukunft.

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Eine Person erntet eine Traube bei der Weinlese.
Symbolbild

„Der Weinbau befindet sich in einer existenziellen Krise. Hohe Lohnkosten, Schädlingsdruck und rückläufiger Konsum verursachen zum Teil hohe Betriebsdefizite und bringen damit die Zukunft des Weinbaus in Baden-Württemberg in erhebliche Gefahr. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift unterstützen wir die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, ermöglichen neue Investitionen im Weinbau und regen den Absatz regionaler Weine an“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges, am 1. Juli 2026 anlässlich des Inkrafttretens der neuen Verwaltungsvorschrift (VwV).

VwV Weinbau tritt in Kraft

Die neue VwV Förderung Weinbau ist am 30. Juni 2026 in Kraft getreten. Sie verbessert die Bedingungen in den drei Programmen: Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Investitionen im Weinbau sowie Absatzförderung in Mitgliedsstaaten (Binnenmarktförderung Wein). „Mit diesem breitgefächerten und zielorientierten Ansatz stärkt das Land die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe. Zugleich unterstützen wir den Anbau von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten (PIWIs) für einen zukünftig resilienteren Weinbau. Investitionen in eine moderne Kellerwirtschaft, innovative Vermarktungsansätze sowie Verbraucherinformationen zu Herkunftsweinen sollen den Absatz regionaler Weine nachhaltig stärken“, sagte die Ministerin Gentges.

Höhere Förderung für die Umstellung auf PIWIs

Bei der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU) steigen die Fördersätze. Im Jahr 2026 werden Wiederbepflanzungen je nach Hangneigung künftig mit 10.000 bis 21.000 Euro je Hektar gefördert. Für terrassierte Handarbeitslagen sind bis zu 35.000 Euro je Hektar möglich.

Wer pilzwiderstandsfähige Sorten, sogenannte PIWIs, pflanzt, erhält im Antragsjahr 2026 zusätzlich bis zu 3.000 Euro je Hektar. Im Jahr 2027 kann diese Pflanzung mit bis zu 80 Prozent der tatsächlichen Kosten gefördert werden. Dann werden Wiederbepflanzungen je nach Hangneigung künftig mit 20.000 bis 35.000 Euro je Hektar gefördert. Für terrassierte Handarbeitslagen sind bis zu 70.000 Euro je Hektar möglich. Tröpfchenbewässerungsanlagen bleiben mit bis zu 1.800 Euro je Hektar förderfähig.

Für das Antragsjahr 2026 erfolgen die Auszahlungen bereits mit den erhöhten Fördersätzen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen dafür nichts veranlassen.

Bessere Bedingungen für Investitionen

Im Programm Investitionen im Weinbau werden Vorhaben zur Verbesserung der Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft und Vermarktung gefördert. Vorhaben, die im EU-Haushaltsjahr 2026 abgeschlossen werden, können bis zu 40 Prozent Zuschuss erhalten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt dafür bei 5.000 Euro. Vorhaben, die ab dem EU-Haushaltsjahr 2027 abgeschlossen werden, können mit einem Zuschuss von bis zu 27 Prozent Zuschuss gefördert werden, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro.

Für geförderte Vorhaben im Bereich Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft und Vermarktung erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller in Kürze ihre Bewilligungsbescheide von den Regierungspräsidien. Bereits bewilligte Vorhaben, die noch nicht ausgezahlt wurden und im EU-Haushaltsjahr 2026 fertiggestellt werden, werden nicht benachteiligt. Sie erhalten über einen Änderungsbescheid den erhöhten Fördersatz von 40 Prozent.

Mehr Rückenwind für Herkunftskommunikation

Bei der Absatzförderung in Mitgliedsstaaten (Binnenmarktförderung Wein) steigt der Zuschuss auf bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Informationen zum verantwortungsvollen Weinkonsum sowie zu geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben. Die Mindestinvestition je Antrag beträgt 10.000 Euro.

Der Weg zur Förderung

Anträge für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen erfolgen über den Flächeninformations- und Online-Antrag in Baden-Württemberg (FIONA). Für das Antragsjahr 2027 können Förderanträge vom 15. Juli bis 31. August 2026 in FIONA gestellt werden. Der Auszahlungsantrag erfolgt anschließend über den Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2027. Rechnungen müssen jeweils bis zum 15. Juli 2027 eingereicht werden. Anträge für Investitionen im Weinbau und Binnenmarktförderung können ganzjährig gestellt werden. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Die Anträge werden über die dort verfügbaren digitalen Formulare gestellt. Mit den Vorhaben darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Maßgeblich für die neuen Fördersätze ist die VwV Förderung Weinbau vom 30. Juni 2026.

Pressemitteilung vom 30. Juni 2026: Förderprogramm für den Weinbau gestartet

Infodienst Landwirtschaft: Weinbauliche Maßnahmen

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