Landwirtschaft

Neuerungen bei Meldungen an Antibiotikadatenbank

Tierhalter müssen einige Neuerungen bei den Meldungen an die Antibiotikadatenbank sowie weitere Fristen beachten.

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Kühe auf der Weide
Symbolbild

Ab 2026 gibt es einige Neuerungen bei den Meldungen an die Antibiotikadatenbank. Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit der Antibiotikadatenbank Fristen zu beachten. Um Ihnen den Umgang mit diesen Vorschriften zu erleichtern, sind die wesentlichen Punkte im folgenden Text zusammengefasst. Zur praktischen Unterstützung Ihrer Arbeit stellen wir Ihnen zudem neue Vorlagen für die Erstellung von Maßnahmenplänen zur Verfügung, falls Ihre betriebliche Therapiehäufigkeit die bundesweite Kennzahl 2 überschreiten sollte.

Mitteilungsfrist

Falls Ihre Tiere im ersten Kalenderhalbjahr 2026 mit Antibiotika behandelt wurden, müssen Sie als Tierhalterin oder Tierhalter spätestens bis zum 14. Juli 2026 Angaben zum Anfangstierbestand im ersten Kalenderhalbjahr 2026 sowie zu den Tierbestandsänderungen (Zu- und Abgängen) im Verlauf des ersten Halbjahres machen.

Die behandelnde Tierärztin oder der behandelnde Tierarzt muss die erforderlichen Behandlungsdaten melden.

Wurden in dem Zeitraum keine Antibiotika bei Ihren Tieren eingesetzt, so ist es Ihre Aufgabe eine „Nullmeldung“ in der Antibiotikadatenbank/HI-Tier abzugeben. Angaben zum Tierbestand beziehungsweise zu Bestandsänderungen sind in dem Fall nicht erforderlich.

Änderungen bei den Mitteilungen zu Abgängen

Bei der Mitteilung der Bestandsänderungen sind Zu- und Abgänge unter Angabe der Tierzahlen und des jeweiligen Datums anzugeben. Als Abgang sind auch verendete oder getötete Tiere zu erfassen. Seit dem 1. Kalenderhalbjahr 2026 können Sie allerdings verendete oder getötete Tiere auch aufsummiert pro Kalenderwoche unter Angabe des Datums des jeweiligen Donnerstags der betreffenden Kalenderwoche melden – auch wenn sich die Summe auf die gesamte Kalenderwoche von Montag bis Sonntag bezieht. Diese ungewöhnliche Regelung hat statistische Gründe.

Änderungen bei der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit

Bisher wurde bei der Berechnung Ihrer betrieblichen Therapiehäufigkeit jeder angewandte antibiotische Wirkstoff einzeln berücksichtigt. Seit diesem Kalenderhalbjahr fließen sogenannte Kombinationspräparate, das bedeutet zugelassene Präparate mit zwei oder mehr antibiotischen Wirkstoffen, wie ein Präparat mit einem Wirkstoff in die Berechnung ein. Sofern solche Kombinationspräparate in den letzten Jahren bei Ihren Tieren (regelmäßig) eingesetzt wurden, kann es deshalb dazu führen, dass Ihre betriebliche Therapiehäufigkeit in diesem Kalenderhalbjahr vergleichsweise zu den Vorjahren niedriger ausfällt.

Maßnahmenplan und Vorlagefrist

Sollten Sie mit Ihrer betrieblichen Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 überschreiten, sind Sie verpflichtet, einen schriftlichen Maßnahmenplan bei der betreffenden Nutzungsart zu erstellen und ihn bis zum 1. Oktober 2026 an das für Sie zuständige Veterinäramt zu übermitteln. Dieser Plan soll dazu beitragen, den Einsatz von Antibiotika auf Ihrem Betrieb zu minimieren und die Tiergesundheit zu fördern.

Nutzen Sie die Ressourcen-Vorlagen für Maßnahmenpläne und Handlungsempfehlungen

Um Sie bei der Erstellung eines Maßnahmenplans zu unterstützen, hat der Runde Tisch „Weniger ist Mehr: nachhaltige Antibiotikaminimierung in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen“ Vorlagen für Maßnahmenpläne für die jeweiligen Nutzungsarten erstellt.

Neben den Vorlagen hat der Runde Tisch seine Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Tiergesundheit bei den betreffenden Nutzungsarten aktualisiert beziehungsweise neu erarbeitet. Sie sollen Ihnen eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen in Ihren Betrieb verschaffen, die zur Verbesserung der Tiergesundheit beitragen, damit ein schriftlicher Maßnahmenplan zur Vorlage bei der Behörde erst gar nicht erforderlich wird – denn gesunde Tiere brauchen keine Antibiotika!

Die Vorlagen für Maßnahmenpläne und die Handlungsempfehlungen sind auf der Webseite des Verbraucherportals Baden-Württemberg eingestellt.

Terminplan für 2026

  • 14. Juli 2026: Ende der Mitteilungsfrist für Tierzahlen oder Nullmeldung.
  • 1. September 2026: Abgleich der betrieblichen Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen 1 und 2 und Dokumentation der Ergebnisse.
  • 1. Oktober 2026: Vorlage eines Maßnahmenplans beim Veterinäramt, wenn betriebliche Therapiehäufigkeit über Kennzahl 2.

Runder Tisch Antibiotikaminimierung

Der Runde Tisch „Weniger ist Mehr: nachhaltige Antibiotikaminimierung in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen“ wurde vom MLR im Jahr 2014, nach Inkrafttreten des staatlichen Antibiotikaminimierungskonzeptes, ins Leben gerufen. Das Ziel des Runden Tisches ist, gemeinsam, fachübergreifend, mit allen am Antibiotikaminimierungskonzept Beteiligten  Tierhaltern, landwirtschaftlichen Beratungsdiensten, praktizierenden Tierärzten, Tiergesundheitsdiensten und Überwachungsbehörden  praktische Handlungsempfehlungen zur nachhaltigen Antibiotikaminimierung in landwirtschaftlichen Tierhaltungen zu entwickeln und zu aktualisieren sowie sich regelmäßig über Erfahrungen in der Umsetzung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes auszutauschen.

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