Landwirtschaft

Herbst-Agrarministerkonferenz 2026 in Würzburg

Um Landwirte besser vor den finanziellen Folgen extremer Wetterereignisse zu schützen, hat sich die Agrarministerkonferenz für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage ausgesprochen.

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Agrarministerkonferenz - Würzburg
Justizministerin Marion Gentges (erste Reihe, Dritte von rechts) auf der Agrarministerkonferenz 2026 in Würzburg

„Die Landwirtschaft in Deutschland steht infolge des fortschreitenden Klimawandels, sowie zunehmender Markt- und Preisvolatilitäten vor wachsenden Herausforderungen. Hinter uns liegt ein nie dagewesener Hitzesommer, welcher gerade bei uns in Baden-Württemberg Dürreschäden und Futtermangel verursacht hat. Wir Agrarminister sind uns der Verantwortung bewusst: Ohne Landwirtschaft kein Essen auf dem Teller. Landwirtschaft ist und bleibt systemrelevant. Deshalb haben wir die Agrarministerkonferenz in Würzburg dazu genutzt, wichtige Beschlüsse zu fassen und den Bund an seine Versprechen zu erinnern. Hohe Energiepreise, steigende Lohnkosten und unterdurchschnittliche Erträge spitzen die Situation unserer Betriebe zu. Es braucht jetzt die richtigen Rahmenbedingungen, um die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft in unserer Heimat zu sichern“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges, am 25. September 2026 anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) in Würzburg.

Neuausrichtung des Düngerechts

Düngeregelungen sollen praktikabler, kontrollierbarer und wirksamer gestaltet werden. Dabei sollen die Betriebe von einem Großteil der erheblichen Bürokratielasten befreit und der Gewässerschutz konsequent vorangebracht werden.

Das gemeinsam entwickelte Regionalisierungsmodell adressiert die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Ländern zielgenau und verursachergerecht. Damit können auch Richtlinien der Europäischen Union (EU) eingehalten werden. Die Vertreter der Agrarressorts der Länder sprechen sich zusammen mit dem Bund für die Umsetzung dieses gemeinsam entwickelten Regionalisierungsmodells aus, mit der die Wahlmöglichkeit der Länder eröffnet wird. Eine Variante setzt weiter auf die Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten. Die zweite Variante sieht keine Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten vor. „Wir haben und darauf verständigt, den zielorientierten Abstimmungsprozess zur grundlegenden Überarbeitung des Düngerechts zwischen Bund und Ländern konsequent weiterzugehen. Das Konzept der Regionalisierung soll mit den Ländern sowie mit der Europäischen Kommission final abgestimmt werden und spätestens im Jahr 2027 die rechtlichen Regelungen für die Umsetzung in der landwirtschaftlichen Praxis und im Verwaltungsvollzug schaffen. Damit kommen wir einer wesentlichen Vereinfachung im Düngerecht näher und entlasten die Betriebe schon bald spürbar“, so Ministerin Gentges.

GAP ab 2028

Die Agrarressorts der Länder bekräftigen, das System des nationalen Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Sinne von Kontinuität und Verwaltungsvereinfachung fortzuführen. „Die aktuellen Herausforderungen für die Landwirtschaft geben keinen Spielraum für Experimente, sondern gebieten politische Verlässlichkeit. Wir brauchen eine eigenständige GAP mit eigenverantwortlichen Kompetenzen, um handlungs- und reaktionsfähig zu bleiben. Neben den Direktzahlungen bleibt auch die Mittelbereitstellung für Wissenstransfer, Innovation, Beratung und die Entwicklung unserer Ländlichen Räume unverhandelbar. Die landwirtschaftlichen Strukturen sind vielfältig, diese Vielfalt muss sich auch in der kommenden GAP durch Flexibilität und eigenständige Entscheidungsgewalt abbilden“, so Ministerin Gentges.

Risikomanagement in der Landwirtschaft

Extreme Wetterereignisse wie Dürre, Starkregen, Überschwemmungen, Spätfröste oder Hagel treten vermehrt auf und führen zu erheblichen Ertrags- und Einkommensausfällen.

Gleichzeitig erschweren geopolitische Entwicklungen und volatile Agrarmärkte eine verlässliche Planung und erhöhen die wirtschaftlichen Risiken landwirtschaftlicher Betriebe. „Auf Initiative Baden-Württembergs, haben wie den Bund dazu aufgefordert, seinen Versprechen nachzukommen und die rechtlichen Rahmenbedingungen so auszurichten, dass ein eigenverantwortliches betriebliches Risikomanagement ermöglicht wird. Dazu zählt die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage, der Einstieg in die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen sowie eine stärkere Einbindung von betrieblichen Risikomanagementmaßnahmen im Rahmen der künftigen GAP. Diese Instrumente müssen größtmöglichen Gestaltungsspielraum eröffnen“, so Ministerin Gentges. Die steuerliche Risikoausgleichsrücklage könnte es Landwirten ermöglichen, in wirtschaftlich guten Jahren steuerbegünstigt Rücklagen für Krisenzeiten zu bilden und dadurch Ertragsschwankungen eigenverantwortlich abzufedern. Durch solche Instrumente des Risikoausgleichs könnte in Zukunft auch der Bedarf an staatlichen Ad-hoc-Hilfen bei Schadereignissen reduziert werden. „Ich bin dankbar, dass wir uns hier im Kreise der Agrarministerinnen und -minister in den Beratungen einig waren“, so die Ministerin.

Auswirkungen des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur

Die Agrarministerinnen und -agrarminister berieten zudem über den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). „Dieses Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Die weitreichenden Änderungen in der Systematik der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses für bestimmte naturschutzrechtliche Schutzgebiete, die Verpflichtungen beim Biotopverbund und die räumliche Konkretisierung der Wiederherstellungsmaßnahmen nach der EU-Wiederherstellungsverordnung würde Landnutzern extreme Anforderungen aufbürden“, betonte Ministerin Gentges.

„Solche Gesetzesvorhaben gefährden den Wirtschaftsstandort Deutschland. Solche Gesetze gefährden die Akzeptanz und die Bereitschaft zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen. Dieses Gold Plating ist fachlich und rechtlich unnötig und würde die Landnutzer zusätzlich belasten, Land- und Forstwirtschaft in ihrer Entwicklung hemmen und Flächenkonflikte verschärfen. Dieses Gesetzesvorhaben schwächt ausgerechnet diejenigen, die unverzichtbare Partner für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen sind. Ihre Arbeit unserer Landwirte ist von einem übergeordneten Interesse und das darf nicht in Frage gestellt werden“, machte Ministerin Gentges deutlich.

Saisonarbeitskräfte aus Drittländern

Der Einsatz von Saisonarbeitskräften ist zur Sicherung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion, insbesondere im Obst-, Gemüse- und Weinbau unverzichtbar. Nur durch den Einsatz von Saisonarbeitskräften ist es realistisch, den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse zu erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern. Die im Dezember 2025 erfolgte Umsetzung zur Erleichterung der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ist ausdrücklich zu begrüßen. Hierzu gehört unter anderem die Verlängerung der zulässigen Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung von 70 auf 90 Tage. „Darüber hinaus braucht es weitere Erleichterungen und Abkommen, wie die bestehenden Vermittlungen von Saisonarbeitskräften aus Georgien und Moldau. Hier haben wir den Bund gebeten, weitere bilaterale Partnerschaften mit geeigneten Drittstaaten zu verhandeln und abzuschließen“, unterstrich Ministerin Gentges.

Einsatz von Rodentiziden

Am Rande der Agrarministerkonferenz wurde auch über den Einsatz und die Sachkunde sogenannter Rodentizide gesprochen. Die Kontrolle von Schadnagern spielt für die Lebensmittelsicherheit, die Vorratshygiene und den wirtschaftlichen Schutz von Ernte- und Lagerräumen in der Landwirtschaft eine zentrale Rolle. Sogenannte Antikoagulante Rodentizide sind dabei ein bewährtes und effektives Mittel, das in der landwirtschaftlichen Praxis mit hoher Sorgfalt und Sachkenntnis eingesetzt wird.

Die neue Bundesgefahrstoffverordnung sah ab dem 28. Juli 2027 eine verpflichtende Sachkunde für die Anwendung dieser Mittel vor. Inzwischen konnte eine Übergangsfrist bis zum 28. Juli 2030 erwirkt werden. Dies reiche laut Agrarministerin Marion Gentges bei Weitem nicht aus. Sie forderte einen pragmatischen Umgang bei der Bekämpfung von Schadnagern. „Die Vorgaben zur Pflicht einer praktischen Schulung sowie einer praktischen Prüfung sind weiterhin nicht nachvollziehbar. Sämtliche Inhalte werden bereits im praktischen Teil der Pflanzenschutz-Sachkunde vermittelt oder könnten auch im Theorieteil vermittelt werden. Ziel muss es sein, dass die Lehrgänge vollständig online durchgeführt, die Rodentizid-Sachkunde in die Schulungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde integriert und landwirtschaftliche Berufsabschlüsse als gleichwertig anerkannt werden. Hier braucht es eine wesentliche Vereinfachung und schnelle Klarstellung des Bundes für eine bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung“, so Ministerin Gentges.

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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