Verbraucherschutz

Bestätigungslösung für unerwünschte Telefonwerbung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Mitarbeiterin in einem Call Center spricht mit einem Kunden. (Foto: dpa)

Ein Vorschlag aus Baden-Württemberg zum Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung und ungewollten Verträgen wurde vom Bundesrat an den Rechtsausschuss verwiesen. Verbraucherminister Peter Hauk bezeichnete die unerwünschten Werbeanrufe als oft mit negativen finanziellen Folgen verbundener Eingriff in die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher.

„Immer noch werden zu viele Bürgerinnen und Bürger tagtäglich von unerwünschten Werbeanrufen belästigt. In vielen Fällen ist dies ein Eingriff in die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher und oft mit negativen finanziellen Folgen verbunden. Dabei ist Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung unzulässig und wettbewerbswidrig. Mit dem Vorschlag aus Baden-Württemberg, der heute vom Bundesrat an den Rechtsausschuss verwiesen wurde, werden wir unerwünschte Telefonwerbung effektiv bekämpfen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungewollten Verträgen schützen“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk in Berlin, anlässlich der 954. Plenarsitzung des Bundesrats.

Generelle Bestätigung für die Wirksamkeit von Werbeverträgen

„Die zentrale Regelung unseres Gesetzentwurfs ist die sogenannte generelle Bestätigungslösung. So sollen alle auf Werbeanrufen basierenden Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot in Textform, beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS, bestätigt und der Verbraucher sich mit dem Angebot ebenfalls in Textform einverstanden erklärt“, erläuterte Verbraucherminister Hauk.

Der baden-württembergische Gesetzentwurf orientiere sich dabei an der in der europäischen Verbraucherrechterichtlinie ausdrücklich vorgesehenen Öffnungsklausel. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) solle das Textformerfordernis eingefügt werden und damit für alle Folgeverträge von unerwünschter Telefonwerbung gelten, unabhängig von Branche und Inhalt. „Einer eigenhändigen Unterschrift des Verbrauchers oder des Unternehmers soll es im telefonischen Geschäftsverkehr auch weiterhin nicht bedürfen. Diese Formvorschrift soll natürlich auch dann nicht gelten, wenn Verbraucher selbst Unternehmen anrufen, um Waren oder Dienstleistungen zu bestellen, wie beispielsweise eine Pizza beim Pizza-Lieferservice“, so Hauk.

Die in den vergangenen Jahren getroffenen Maßnahmen hätten die Symptome der unerwünschten Telefonwerbung abgemildert, das Problem insgesamt aber nicht beseitigt. Unseriöse Unternehmen hätten schnell und flexibel reagiert und ihre Geschäftsmodelle angepasst. „Der Regelungsansatz mit der generellen Bestätigungslösung, wie sie unser Gesetzesantrag vorsieht, ist die sauberste und auch die substanziell wirkungsvollste Lösung zur Bekämpfung der Telefonwerbung. Eine solche Regelung eröffnet die Möglichkeit, wirksam gegen unseriös agierende Unternehmen vorzugehen, indem sie Verbraucherrechte stärkt und den redlichen Wettbewerb fördert“, betonte der Verbraucherminister.

Informationen rund um den Verbraucherschutz

Verbraucherportal Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Ein Weihnachtsbaumzüchter läuft mit einer Nordmann-Tanne auf der Schulter über seinen Hof, auf dem zahlreiche Christbäume zum Verkauf stehen.
Forst

Heimische Weihnachtsbäume sind gefragt und von hoher Qualität

Obstbau Bodensee
Obstbau

Neues Forschungsgewächshaus am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee

Genussbotschafter 2019
Lebensmittelkultur

Genussbotschafter 2025 beim 13. Genussgipfel ausgezeichnet

ILLUSTRATION - Auf einer Computertastatur liegen Kreditkarten.
Verbraucherschutz

Mit dem Fakeshop-Finder sicher online einkaufen

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Zweiter Statusbericht zur Ernährungsstrategie

Jugendforum Bioökonomie
Bioökonomie

Auftakt Junges Forum Bioökonomie

Ein Bio-Bauer bringt mit seinem Traktor und einem Tankwagen als Anhänger, die angefallende Jauche auf einer Wiese aus. (Bild: dpa)
Landwirtschaft

Studie Ökolandbau und Bio-Nachfrage in Baden-Württemberg

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 18. November 2025

Frisches Fleisch, darunter Rehkeule, Rehrücken und Wildschweingulasch liegen in der Auslage einer Metzgerei.
Ernährung

Naturpark-Genuss-Messe in Freudenstadt 2025

Ländlicher Raum
Landwirtschaft

Fachforum der Agrarwissen­schaftlichen Gymnasien 2025

Eine Schülerin bekommt Essen in der Schulmensa (Bild: dpa)
Ernährung

Zahlreiche Aktionen zum Tag der Schulverpflegung

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Transparentere Kraftstoffpreise gefordert

Ein Mähdrescher erntet in Langenenslingen-Andelfingen ein Getreidefeld mit Wintergerste ab. (Bild: picture alliance/Thomas Warnack/dpa)
Strategiedialog

Gesellschaftsvertrag zur Landwirtschaft nimmt Fahrt auf

BaWü zu Tisch - Drei Personen sitzen an einem Tisch
Ernährung

„BaWü zu Tisch“ feiert Jahrestag und Erfolge

Ernährung

Neue Regionalmarke für Lebensmittel präsentiert