Verbraucherschutz

Bestätigungslösung für unerwünschte Telefonwerbung

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Eine Mitarbeiterin in einem Call Center spricht mit einem Kunden. (Foto: dpa)

Ein Vorschlag aus Baden-Württemberg zum Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung und ungewollten Verträgen wurde vom Bundesrat an den Rechtsausschuss verwiesen. Verbraucherminister Peter Hauk bezeichnete die unerwünschten Werbeanrufe als oft mit negativen finanziellen Folgen verbundener Eingriff in die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher.

„Immer noch werden zu viele Bürgerinnen und Bürger tagtäglich von unerwünschten Werbeanrufen belästigt. In vielen Fällen ist dies ein Eingriff in die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher und oft mit negativen finanziellen Folgen verbunden. Dabei ist Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung unzulässig und wettbewerbswidrig. Mit dem Vorschlag aus Baden-Württemberg, der heute vom Bundesrat an den Rechtsausschuss verwiesen wurde, werden wir unerwünschte Telefonwerbung effektiv bekämpfen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungewollten Verträgen schützen“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk in Berlin, anlässlich der 954. Plenarsitzung des Bundesrats.

Generelle Bestätigung für die Wirksamkeit von Werbeverträgen

„Die zentrale Regelung unseres Gesetzentwurfs ist die sogenannte generelle Bestätigungslösung. So sollen alle auf Werbeanrufen basierenden Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot in Textform, beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS, bestätigt und der Verbraucher sich mit dem Angebot ebenfalls in Textform einverstanden erklärt“, erläuterte Verbraucherminister Hauk.

Der baden-württembergische Gesetzentwurf orientiere sich dabei an der in der europäischen Verbraucherrechterichtlinie ausdrücklich vorgesehenen Öffnungsklausel. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) solle das Textformerfordernis eingefügt werden und damit für alle Folgeverträge von unerwünschter Telefonwerbung gelten, unabhängig von Branche und Inhalt. „Einer eigenhändigen Unterschrift des Verbrauchers oder des Unternehmers soll es im telefonischen Geschäftsverkehr auch weiterhin nicht bedürfen. Diese Formvorschrift soll natürlich auch dann nicht gelten, wenn Verbraucher selbst Unternehmen anrufen, um Waren oder Dienstleistungen zu bestellen, wie beispielsweise eine Pizza beim Pizza-Lieferservice“, so Hauk.

Die in den vergangenen Jahren getroffenen Maßnahmen hätten die Symptome der unerwünschten Telefonwerbung abgemildert, das Problem insgesamt aber nicht beseitigt. Unseriöse Unternehmen hätten schnell und flexibel reagiert und ihre Geschäftsmodelle angepasst. „Der Regelungsansatz mit der generellen Bestätigungslösung, wie sie unser Gesetzesantrag vorsieht, ist die sauberste und auch die substanziell wirkungsvollste Lösung zur Bekämpfung der Telefonwerbung. Eine solche Regelung eröffnet die Möglichkeit, wirksam gegen unseriös agierende Unternehmen vorzugehen, indem sie Verbraucherrechte stärkt und den redlichen Wettbewerb fördert“, betonte der Verbraucherminister.

Informationen rund um den Verbraucherschutz

Verbraucherportal Baden-Württemberg

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