Frühkindliche Bildung

Sprach-Kitas werden mit KiTa-Qualitätsgesetz fortgeführt

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Eine Erzieherin ließt drei Kleinkindern aus einem Buch vor (Bild: © dpa).
Symbolbild

Sprachförderung ist entscheidend für die weitere Entwicklung der Kinder. Daher wird das Land das erfolgreiche Sprach-Kita-Programm nach Auslaufen der Bundesförderung mit Mitteln aus dem KiTa-Qualitätsgesetz fortführen. Damit haben die Kitas und die Fachkräfte für längere Zeit Planungssicherheit.

Nach der Ankündigung des Bundes, das erfolgreiche Programm Extern: „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (Öffnet in neuem Fenster) nicht weiter zu finanzieren, und der Extern: Verlängerung durch den Bund bis zum 30. Juni 2023 (Öffnet in neuem Fenster), besteht nun in Baden-Württemberg für einen längeren Zeitraum Klarheit. Staatssekretär Volker Schebesta hat die Träger und Einrichtungen am Montag, 20. März 2023, per Schreiben darüber informiert, dass das Land das Programm mit Mitteln aus dem KiTa-Qualitätsgesetz über das vorrangige Handlungsfeld „Sprachliche Bildung“ fortführen wird. Damit kann das Programm bis zum 31. Dezember 2024 weiterlaufen.

„Es ist wichtig, dass die Kitas und die Fachkräfte jetzt für einen längeren Zeitraum Planungssicherheit haben. Sprachförderung ist entscheidend für die weitere Entwicklung der Kinder und effektiver, je früher sie durchgeführt wird. Deswegen wollen wir die wichtige Arbeit der Sprach-Kitas fortführen“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta. Er bedankt sich bei allen, die an den Sprach-Kitas mitgewirkt haben: „Allen Fachkräften, den Fachberaterinnen und Fachberatern, den Trägern und den Kita-Leitungen spreche ich meinen Dank aus. Letzten Endes sind Sie es, die für die Erfolge des Programms gesorgt haben.“

Antragstellung über die L-Bank

Die Verlängerung bedeutet, dass bereits bestehende Sprach-Kitas weiterhin eine Förderung erhalten können. Die Kitas wurden bisher mit einer halben Fachkraftstelle und einer halben Fachberatungsstelle gefördert. Die Anträge zur Förderung können bei der Extern: L-Bank (Öffnet in neuem Fenster) gestellt werden, welche die finanzadministrative Abwicklung übernimmt. Weitere Informationen zum Förderverfahren erhalten die Kindertageseinrichtungen ab Ende Mai. Da die Finanzierung über Mittel des KiTa-Qualitätsgesetzes erfolgt, hängt die Auszahlung der Mittel noch von den Vertragsunterzeichnungen der Länder zum KiTa-Qualitätsgesetz ab. Deswegen ist mit der Auszahlung der Mittel voraussichtlich ab Herbst 2023 zu rechnen.

Auch inhaltlich ist eine Kontinuität sichergestellt. Die fachlich-inhaltliche Begleitung und Beratung übernimmt das Extern: Forum Frühkindliche Bildung (Öffnet in neuem Fenster). Darüber hinaus hat der Bund signalisiert, dass den Sprach-Kitas die Inhalte und Materialien der Extern: Web-Plattform des Bundesprogramms (Öffnet in neuem Fenster) weiter zur Verfügung stehen werden. „Dadurch, dass auf die Inhalte zurückgegriffen werden kann und die Expertinnen und Experten des Forums Frühkindliche Bildung eingebunden werden, können wir die Weiterführung der guten Qualität der Sprach-Kitas sicherstellen“, erklärt Staatssekretär Schebesta.

Extern: Frühkindliche Förderung (Öffnet in neuem Fenster)

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