Afrikanische Schweinepest

Schwarzwild von Schonzeit im März und April ausgenommen

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Ein Jäger steht mit seinem Gewehr am Waldrand. (Bild: Felix Kästle / dpa)

Um einem möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Land entgegenzuwirken, ist Schwarzwild in den Monaten März und April 2020 und 2021 von der von allgemeinen Schonzeit ausgenommen.

„Die Jägerschaft leisten durch eine konsequente Bejagung des Schwarzwilds einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Nutz- und Wildtierbestände vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Um die Jägerschaft bei ihrem wichtigen Auftrag zu unterstützen, wird auch in den Jahren 2020 und 2021 die Allgemeine Schonzeit in den Monaten März und April für Schwarzwild ausgesetzt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Im Falle eines Eintrags der Tierseuche in die Wildschweinpopulation sei die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Erregers vor allem von der Schwarzwilddichte abhängig. Je geringer die Population ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung von Tier zu Tier. Daher müssen alle notwendigen Anstrengungen unternommen und die Bejagung intensiviert werden. „Auch wenn Schwarzwild nun weiterhin ganzjährig bejagt werden darf, ist der Schutz der zur Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elterntiere zu beachten. Diese Stücke sind zu schonen“, betonte der Minister.

Das Land setzt zur ASP-Prävention auf ein breit angelegtes Maßnahmenbündel, das in dem ‚12-Punkte-Maßnahmenplan‘ festgeschrieben ist. Dabei wird auf eine ministeriumsübergreifende enge Zusammenarbeit der Veterinär-, Forst-, Jagd und Landwirtschaftsbehörden, Straßenbauverwaltung, Naturschutzverwaltung, des Polizeivollzugsdienstes und des Katastrophenschutzes gesetzt. Die geplanten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei einem möglichen ASP-Ausbruch werden fortlaufend optimiert.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Afrikanische Schweinepest

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