Pflege

Rund drei Millionen Euro für das Innovationsprogramm Pflege

Auch im kommenden Jahr stellt das Land rund drei Millionen Euro für zukunftsweisende Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege bereit. Im Fokus der Förderrunde 2026 steht die Entlastung pflegender An- und Zugehöriger.

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Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
Symbolbild

In Baden-Württemberg sind mehr als 600.000 Menschen auf Pflege angewiesen. 85 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt, davon rund 65 Prozent ausschließlich durch An- und Zugehörige. Um deren Lebenssituation zu stärken sowie häusliche Pflegearrangements zu fördern, stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration im kommenden Jahr erneut rund drei Millionen Euro für das Innovationsprogramm Pflege zur Verfügung. Das gab Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha bekannt.

„Damit wollen wir die Versorgungssicherheit im Land stärken, Pflegende entlasten und den pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Älterwerden in ihrem angestammten Lebens- und Wohnumfeld ermöglichen. Wir benötigen dafür wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege“, so Lucha.

Im Fokus steht die Entlastung pflegender An- und Zugehöriger

Ziel des Förderprogramms 2026 ist es, durch den Ausbau und die Weiterentwicklung von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten – insbesondere auch im ländlichen Raum – mehr Unterstützungsangebote zu schaffen, pflegende An- und Zugehörige zu entlasten und die soziale Teilhabe älterer Menschen zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten, noch mehr digitalen Angeboten sowie einer stärkeren Einbindung ins Quartier. Auch rehabilitative und aktivierende Elemente sowie die Betreuung von Menschen mit Demenz – sei es räumlich oder konzeptionell – sollen im neuen Förderprogramm berücksichtigt werden.

Antragstellung bis 19. April 2026

Die digitale Antragsstellung ist über die Homepage des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg möglich.

Die ausgefüllten und vollständigen Antragsunterlagen müssen bis spätestens 19. April 2026 ausschließlich digital beim KVJS eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im Sommer/Herbst 2026 zu rechnen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Förderaufruf „Innovationsprogramm Pflege 2026“

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