Förderprogramm

Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März

Lesezeit: 2 Minuten
  • Teilen
  •  
Dame in einem Bekleidungsgeschäft

Mit der Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März ein neues Förderprogramm für den Mittelstand. Die Restart-Prämie unterstützt Betriebe finanziell dabei, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen.

Die L-Bank erweitert ihr Förderangebot am 1. März um einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind: Mit der Restart-Prämie können beispielsweise Betriebe des Einzelhandels, der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes ihren Neustart ankurbeln.

„Viele kleine und mittlere Unternehmen haben unter den Corona-bedingten Einschränkungen der letzten zwei Jahre sehr gelitten und mussten unverschuldet hohe Umsatzausfälle verkraften. Sie stehen jetzt vor der Herausforderung, ihre Geschäfte wieder hochzufahren. Mit der Restart-Prämie werden wir sie finanziell dabei unterstützen, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen. Ich freue mich deshalb besonders über die Unterstützung durch die L-Bank. Zusammen leisten wir mit der Restart-Prämie erneut einen wichtigen Beitrag, die wirtschaftliche Stärke Baden-Württembergs zu erhalten“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Mit den für März angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen fasst die Wirtschaft Zuversicht und will wieder investieren. Das ist eine gute Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Neustart nach der Pandemie.“

Wichtiger Förderimpuls auf dem Weg zur wirtschaftlichen Normalität

„Indem wir durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von zehn Prozent das wirtschaftliche Eigenkapital stärken, erleichtern wir den Finanzierungs- und Kreditzugang für die von der Pandemie betroffenen Branchen. In Kombination mit den vielfältigen bisherigen Unterstützungsmaßnahmen ist dies ein wichtiger, zusätzlicher Förderimpuls auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen Normalität,“ betonte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank.

Förderpolitische Zielsetzung der Restart-Prämie ist es, kleine und mittlere Unternehmen beim Neustart des Geschäftsbetriebes mit einem attraktiven Tilgungszuschuss zu unterstützen. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass notwendige Investitionen und Betriebsmittel günstig finanziert werden können.

Antragstellung ab 1. März über Hausbanken

Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Die Restart-Prämie im Rahmen von GuW-BW können kleine und mittlere Unternehmen aus Branchen beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen waren beziehungsweise sind und die für die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs investieren. Folgende Branchen gehören dazu: Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungswirtschaft und Eventbranche, Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Gastronomie und Event-Caterer, Taxi- und Mietwagenunternehmen, Tourismuswirtschaft und Reisebranche, Vergnügungs-, Themen- und Freizeitparks sowie gewerbliche Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Weitere Meldungen

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Soziales

380 Millionen Euro für Teilhabe und Krankenhäuser

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) bei einem Runden Tisch zum Thema Sicherheit und Verteidigung im Neuen Schloss in Stuttgart.
Austausch

Runder Tisch Sicherheit und Verteidigung

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Nachhaltige Erholung des Arbeitsmarkts bleibt weiter aus

Ein Bündel mit Umhüllungen für Glasfaserkabel hängt vor einem Haus in Oberflockenbach. (Bild: picture alliance/Uwe Anspach/dpa)
Digitalisierung

Pläne für schnellen Netzausbau auf den Weg gebracht

Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann, Ministerin Dr. Dorit Stenke, Ministerin Theresa Schopper und Staatssekretär Tobias von der Heide
Schule

Bildungsaustausch mit Schleswig-Holstein

Ein Bauarbeiter füllt eine Fläche auf einer Baustelle mit Beton.
Klimaschutz

Land fördert Einsatz von R-Beton mit zwei Millionen Euro

Landwirtschaft

Neues Landwirtschaftsportal vereinfacht Zugang zu Fachverfahren

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 27. Mai 2025

von links nach rechts: stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamts Dr. Cornelia Iffland, Jannis Bantele, Oliver Justus Enning, Dr. Maximilian Gerhold, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Gentges gratuliert zum Zweiten juristischen Staatsexamen

Gruppenfoto der teilnehmenden Städte und Gemeinden mit Staatssekretärin Elke Zimmer
Fußverkehr

15 Kommunen starten Fußverkehrs-Checks 2025

JUNIOR Landeswettbewerb Baden-Württemberg - Platz 1 "ReLoopt"
Startup BW

Gewinner des JUNIOR Landeswettbewerbs 2025 gekürt

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Gesundheit

Mehr Standortresilienz bei Medizinprodukten

Mobilfunk

„Deutschland checkt sein Netz“

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländli­cher Raum 2026 ausgeschrieben

Schömberg
Flurneuordnung

Spatenstich zur Flurneuordnung in Loßburg-Schömberg