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Remseck am Neckar muss Strom- und Gaskonzessionen neu auszuschreiben

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Stromzähler (Bild: dpa)

Grobe Verstöße gegen elementare Wettbewerbsregeln bei der Konzessionsvergabe gehen zu Lasten der Haushaltskunden. Deshalb hat die Landeskartellbehörde für Energie und Wasser die Stadt Remseck dazu verpflichtet, das Ausschreibungsverfahren zügig und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu wiederholen.

Die Landeskartellbehörde für Energie und Wasser Baden-Württemberg (EKartB) beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat die letzten Konzessionsvergaben der Stadt Remseck am Neckar für Strom und Gas aus den Jahren 2013 und 2014 beanstandet und die Stadt dazu verpflichtet, das Ausschreibungsverfahren zügig und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu wiederholen.

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass Konzessionsverträge für Strom und Gas in der Regel auf 20 Jahre angelegt seien. „Grobe Verstöße gegen elementare Wettbewerbsregeln darf die staatliche Kartellaufsicht daher auch dann nicht ignorieren, wenn die Behörde erst nach einigen Jahren davon erfährt.“ Dies gelte erst Recht, wenn die Bürgerinnen und Bürger hierdurch benachteiligt würden und wegen der höheren Netzentgelte heute letztendlich mehr für Strom und Gas bezahlen müssten, als wenn die Stadt Remseck die Regeln befolgt hätte.

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Im Jahr 2013 vergab die Stadt Remseck am Neckar die Stromkonzession. In dem Vergabeverfahren bewarben sich insgesamt fünf Unternehmen. Ein Zusammenschluss aus der Stadtwerke Waiblingen GmbH und der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH obsiegten. Diese beiden Unternehmen setzten sich gemeinsam auch im darauffolgenden Jahr bei der Vergabe der Gaskonzession der Stadt Remseck am Neckar gegen zwei Mitbewerber durch.

Im September 2017 wurden das Strom- und das Gasnetz immer noch von den früheren Altkonzessionären (EnBW Regional AG, heute Netze BW GmbH, und der Süwag Energie AG) betrieben. Diese hatten sich seinerzeit ebenfalls, aber erfolglos, um die Strom- und die Gaskonzessionen beworben. Trotz mehrfachen Aufforderungen der Energiekartellbehörde, die Neukonzessionäre zu einer zeitnahen Übernahme der Netze zu bewegen, blieb es bei dem Netzbetrieb durch die Altkonzessionäre. Dies hatte zur Folge, dass die rund 12.500 Haushaltskunden in Remseck am Neckar teilweise höhere Netzentgelte bezahlen mussten. Die finanzielle Mehrbelastung variiert dabei je nach konkretem Abnahmeverhältnis, individuellem Verbrauch und Jahr. Die EKartB schätzt, dass die Haushaltskunden über die Jahre hinweg insgesamt um mindestens rund drei Millionen Euro schlechter gestellt wurden.

Daher hat die EKartB ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet und die Konzessionsverfahren im Detail geprüft. Dabei stieß sie auf mehrere, zum Teil sehr schwerwiegende, Verfahrensfehler, darunter fehlerhafte Bewertungen.

Besonders gravierend ist ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot:
Die Stadt Remseck am Neckar ließ sich in den Verfahren von einer großen Wirtschaftsberatungsgesellschaft und einer überregional tätigen Rechtsanwaltskanzlei beraten, die beide miteinander kooperieren. Diese übernahmen die Auswertungen der einzelnen Angebote und bereiteten Bewertungsvorschläge vor, denen der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar folgte. Zugleich berieten diese Beratungsgesellschaften aber auch die Stadtwerke Waiblingen GmbH und die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH, die gemeinsam die Konzessionsvergabeverfahren gewannen. Damit bestand ein unzulässiger Interessenskonflikt und eine neutrale Durchführung der Vergabeverfahren war nicht mehr gewährleistet.

Da in den Verfahren zudem noch einzelne Berater persönlich auf beiden Seiten tätig waren, hat die EKartB eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Parteiverrats bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einen der beteiligten Rechtsanwälte gestellt.

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