Landesentwicklung

Regionalplan Neckar-Alb genehmigt

Zwei Bauarbeiter auf einer Baustelle in Mannheim. (Bild: dpa)

Grünes Licht für neue Industrie- und Gewerbeflächen in der Region Neckar-Alb: Änderung des Regionalplans genehmigt

Der Regionalverband Neckar-Alb stellt mit der 5. Änderung seines Regionalplans die Weichen für die Entwicklung der Region neu. „Ich bin sehr froh, dass es im konstruktiven Zusammenwirken aller Beteiligten nun gelungen ist, das gesteckte Ziel mit einer Genehmigung noch vor Weihnachten einzuhalten. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass im neuen Jahr die vielfach von den Kommunen bereits angestoßenen Bauleitplanungen abgeschlossen werden und konkrete Bauvorhaben rasch verwirklicht werden können“, so die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, am Mittwoch, 21. Dezember 2022.

Der Regionalverband weist mit der Änderung des Regionalplans bedarfsorientiert zusätzliche Gewerbeflächen an regionalplanerisch geeigneten Standorten aus. Gegenstand der Regionalplanänderung ist insbesondere die Erweiterung mehrerer bereits bestehender Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen, die Schaffung eines neuen Schwerpunkts in Meßstetten sowie zahlreiche damit zusammenhängende Änderungen in der Freiraumstruktur.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat nun, nachdem letzte fachliche Stellungnahmen eingegangen sind, die 5. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb genehmigt. Vorausgegangen war eine komplexe Rechtsprüfung aller mit der Planung zusammenhängender Fragen. Hierfür waren in enger Abstimmung mit dem Regionalverband Verfahrensfragen zu klären, notwendige inhaltliche Nachbesserungen vorzunehmen sowie von den Planinhalten ebenfalls betroffenen Ministerien einzubinden. Als zeitlicher Rahmen hierfür war eine Genehmigung noch im Jahr 2022 angestrebt worden.

Regionalpläne

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberster Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde ist für die Genehmigung von Regionalplänen zuständig und hat die Aufgabe nach dem Landesplanungsgesetz eine umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und der Planinhalte vorzunehmen. Die dabei zu bewertenden Fragen sind umfangreich, rechtlich komplex und berühren unterschiedlichste fachliche Themen. Bei einer Plangenehmigung ist deshalb in der Regel auch die Einbeziehung von weiteren Ministerien notwendig.

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