Wiedervermietung

Prämie bringt rund 600 Wohnungen zurück auf den Mietmarkt

Mit der Wiedervermietungsprämie belohnt das Land seit Juli 2020 Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. In den letzten fünf Jahren wurden dadurch rund 600 Wohnungen für den Mietwohnungsmarkt zurückgewonnen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

„Unsere Wiedervermietungsprämie wirkt. Dank ihr wurde im Schnitt alle drei Tage eine leerstehende Wohnung wiedervermietet. Das ist ein schöner Erfolg, der uns zeigt: Auch mit kleinen Anreizen lässt sich etwas bewirken“, sagte Ministerin Nicole Razavi: „Mit der Wiedervermietungsprämie haben Kommunen ein unbürokratisches und schnelles Werkzeug an der Hand, um schlummernde Reserven im Bestand zu aktivieren. Ich freue mich über jede Wohnung, die wir auf diese Weise wieder mit Leben füllen. Denn jede Wohnung zählt.“

Mit der Wiedervermietungsprämie belohnt das Land seit dem 1. Juli 2020 Kommunen, die länger leerstehende Wohnungen wieder in die Vermietung bringen. Pro vermieteter Wohnung, die zuvor mindestens sechs Monat leer stand, bezahlt das Land zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 Euro). Insgesamt 603 Wohnungen in 111 Kommunen wurden so landesweit wieder in die Vermietung gebracht. Allein 2025 konnten bisher rund 39 Anträge bewilligt werden (Stand 30. Juni 2025). Die meisten Wiedervermietungen seit dem Prämienstart gab es in Schwäbisch Gmünd (68 Wohnungen), Sindelfingen (54 Wohnungen) und Tuttlingen (30 Wohnungen).

861.000 Euro Wiedervermietungsprämien bewilligt

Seit 2020 wurden insgesamt rund 861.000 Euro Wiedervermietungsprämien bewilligt. „Bei der Prämie handelt es sich ganz bewusst um keine große Summe, um Missbrauch zu vermeiden. Sie soll vor allem Bewusstsein vor Ort schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß zur Wiedervermietung“, so die Ministerin.

Zusätzlich zu den zwei Netto-Monatskaltmieten können Kommunen seit Oktober 2024 pro vermieteter Wohnung eine Erfolgsprämie von 500 Euro „on top“ erhalten. Sie wird gewährt, wenn die Kommune im konkreten Fall ein eigenes Förderprogramm zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum anwendet. Bisher wurden 33 dieser zusätzlichen Prämien ausgezahlt, die meisten an Riegel am Kaiserstuhl (sechs Bewilligungen), Ettlingen, Salach und Weinheim (jeweils drei Bewilligungen). Insgesamt wurden 16.500 Euro bewilligt. „Immer mehr Kommunen betreiben mittlerweile ein gezieltes Leerstandsmanagement, auch mit eigenen Förderprogrammen. Das sind gute und wichtige Schritte, um die Wohnraumpotenziale im Bestand zu heben.“

Bilanz der Wiedervermietungsprämie

Gesamt: 111 Kommunen, 603 Anträge, 861.011,44 € bewilligte Mittel
(Stand 30. Juni 2025):

Prämienkatalog des Kompetenzzentrums Wohnen BW

Die Wiedervermietungsprämie ist Bestandteil des Prämienkatalogs des Kompetenzzentrums Wohnen BW. Damit setzt das Land Anreize für Kommunen, sich für die Aktivierung von Wohnraum im Bestand einzusetzen. Zwei weitere Prämien gehören dazu: die Beratungsprämie und der Wohnflächenbonus BW. Ministerin Razavi sagte: „Mit unseren Prämien unterstützen wir die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg niederschwellig und unbürokratisch dabei, vorhandenen Wohnraum, wo immer möglich, noch besser zu nutzen.“

Beratungsprämie

Die Beratungsprämie in Höhe von 400 Euro wurde im April 2023 eingeführt. Zielgruppe sind vor allem Menschen, denen ihr Einfamilienhaus zu groß geworden ist: Sie sollen mit der Beratung durch eine Architektin oder einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ihr Haus umgebaut und dadurch Wohnraum aktiviert werden kann. Bisher haben 93 Personen mit Eigentum eine solche Beratung in Anspruch genommen.

Wohnflächenbonus BW

Im Mai 2025 wurde der Prämienkatalog um den Wohnflächenbonus BW ergänzt. Dieser honoriert Städte und Gemeinden, die Maßnahmen initiieren, um Mieterinnen und Mieter für einen freiwilligen Wechsel in eine kleinere Wohnung zu gewinnen. Die Grundprämie beträgt 3.000 Euro (bei einer Verkleinerung um 15 Quadratmeter) und kann sich bei einer weiteren Reduktion der Wohnfläche auf bis maximal 7.500 Euro pro Wohnungswechsel erhöhen. Sie ist – wie auch die anderen Prämien des Prämienkatalogs – seitens der Kommune flexibel verwendbar, so dass auch Mieterinnen und Mieter hiervon profitieren können.

Pilot-Prämie „Kommunale Konzeptvergabe“

Zusätzlich hat das Ministerium im Rahmen eines Maßnahmenbündels zur Förderung von Konzeptvergabeverfahren unlängst eine Pilot-Prämie eingeführt. Diese Prämie in Höhe von jeweils 10.000 Euro wird zunächst an zehn Kommunen gewährt, die erstmalig ein Konzeptvergabeverfahren im Zusammenhang mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum anwenden. „Konzeptvergabeverfahren sind ein effektives Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Qualitätssicherung bei Stadtentwicklungsprozessen. Damit noch mehr Kommunen dieses Instrument kennenlernen, wollen wir die Prämie verstetigen“, erklärte die Ministerin.

Weitere Angebote des Kompetenzzentrums

Zusätzlich zu den Prämien können die Kommunen Fördergutscheine des Kompetenzzentrums Wohnen BW erhalten. Diese können für Beratungsleistungen rund um das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum eingesetzt werden – von der Grundlagenermittlung über Beteiligungsformate und passgenaue Verfahren zur Flächenentwicklung bis hin zum kommunalen Projektmanagement. Die Angebote des Kompetenzzentrums stehen den Kommunen über die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als zentrale Ansprechpartnerin im Auftrag des Ministeriums zur Verfügung.

Wohnraumoffensive BW

Das Kompetenzzentrum Wohnen BW ist Teil der Wohnraumoffensive BW. Damit setzt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neue Impulse für mehr bezahlbaren und sozial gemischten Wohnraum im Land. Die Wohnraumoffensive unterstützt die Kommunen bei einer aktiven Bodenpolitik und fördert innovatives Planen und Bauen. Die drei Säulen sind neben dem Kompetenzzentrum der Grundstücksfonds BW sowie die Patenschaft Innovativ Wohnen BW.

Weitere Meldungen

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Staatspreis Baukultur 2024: Anerkennung in der Kategorie Mischnutzung, Alte Brauerei Mannheim
Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte in sechs Kommunen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Weintrauben
Weinbau

Klare Regeln und weniger Bürokratie für Weinbaubetriebe

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft