Bürokratieabbau

Normenkontrollrat veröffentlicht ersten Jahresbericht

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v.l.n.r.: Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Dr. h. c. Rudolf Böhmler, Bernhard Bauer, Prof. Dr. Gisela Färber, Gerda Stuchlik und Claus Munkwitz

Der Normenkontrollrat hat seinen ersten Jahresbericht veröffentlicht. Das Verfahren der transparenten Ausweisung von Folgekosten neuen Landesrechts durch die Ministerien sowie ihre Überprüfung durch das unabhängige Expertengremium ist erfolgreich etabliert worden.

Das 2018 neu eingeführte Gremium Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat seinen ersten Jahresbericht veröffentlicht. Darin fasst der Rat wesentliche Ergebnisse seiner Prüftätigkeit zusammen. Er nimmt Stellung zur Bilanz der Kostenfolgen aus Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und die Verwaltung. In dem Bericht gibt der Rat auch Empfehlungen zu weiteren Themen wie einer besseren Rechtsetzung und der Digitalisierung.

Neues System systematischer Messung von Bürokratiekosten

„Das erste Jahr stand ganz im Zeichen des Aufbaus“, so die Vorsitzende des Normenkontrollrats Dr. Gisela Meister-Scheufelen. Das neue Verfahren der transparenten Ausweisung von Folgekosten neuen Landesrechts durch die Ministerien sowie ihre Überprüfung durch das unabhängige Expertengremium habe erfolgreich etabliert werden können. „Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Bürokratieabbau, dass die Bürokratiekosten schon im Vorfeld der Rechtsetzung offengelegt werden. Damit wird der Blick auf unnötige Bürokratie geschärft“, sagte die Vorsitzende Dr. Meister-Scheufelen.

Das erste Jahr der Folgekostenberechnung hat ergeben, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern der Bürokratieaufwand um knapp 40.000 Stunden zurückgegangen ist. Damit konnten die Bürgerinnen und Bürger 2018 durch Landesrecht um eine Million Euro entlastet wurden. Die Wirtschaft wurde erneut belastet, aber nur mit rund 260.000 Euro. Die größte Belastung ist bei den Kommunalverwaltungen und der Landesverwaltung mit über fünf Millionen Euro zu verzeichnen. „Es bleibt nun abzuwarten, inwieweit dieses erste Ergebnis für das Land repräsentativ ist“, sagte Dr. Gisela Meister-Scheufelen. Für die Umstellung auf das neue System der Messung von Bürokratiekosten gilt derzeit noch eine Übergangsregelung.

Der Normenkontrollrat

Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zum Bürokratieabbau verabschiedet. Mit dem Normenkontrollrat Baden-Württemberg wurde dazu ein unabhängiges Expertengremium eingerichtet. Er berät und unterstützt die Landesregierung bei der Bürokratievermeidung, beim Bürokratieabbau und bei Fragen einer guten Rechtsetzung.

Ihm gehören an:

  • Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende)
  • Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender)
  • Dr. h.c. Rudolf Böhmler
  • Prof. Dr. Gisela Färber
  • Claus Munkwitz
  • Bürgermeisterin Gerda Stuchlik

Jahresbericht 2018 des Normenkontrollrats Baden-Württemberg zum Bürokratieabbau (PDF)

Normenkontrollrat Baden-Württemberg

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