Steuern

Neues Umsatzsteuergesetz für juristische Personen des öffentlichen Rechts

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Edith Sitzmann, Ministerin für Finanzen (Bild: © Finanzministerium Baden-Württemberg).

Noch bis zum Jahresende haben juristische Personen des öffentlichen Rechts wie etwa Gemeinden die Möglichkeit, von einer Übergangsregelung im Umsatzsteuerrecht Gebrauch zu machen. Denn zum Jahresbeginn 2017 ändert sich das Gesetz zur Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, für juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Die Änderung geht zurück auf eine Anpassung an das europäische Mehrwertsteuerrecht, das die Besteuerung grundsätzlich vorschreibt, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmer vorzubeugen. Bisher waren wirtschaftliche Aktivitäten der öffentlichen Hand, zum Beispiel die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder die Überlassung von Personal- und Sachmitteln an andere öffentliche Einrichtungen, in der Regel von der Umsatzsteuer befreit.

„Um reibungslos auf die neue Rechtslage umzustellen, hat der Bundesgesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen. Wer beim Finanzamt bis zum Jahresende eine sogenannte Optionserklärung abgibt, kann die alten Regeln noch bis Ende 2020 anwenden”, erläuterte eine Sprecherin des Ministeriums für Finanzen. Die Optionsregelung gibt den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen die Gelegenheit, Ihre Situation zu überprüfen und gegebenenfalls umzustrukturieren. Die Abgabe der Optionserklärung ist allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2016 möglich. Wer bis dahin keine Erklärung abgibt, für den gilt ab dem 1. Januar 2017 das neue Recht. Das Land Baden-Württemberg hat bereits eine entsprechende Optionserklärung abgegeben.

Weitere Informationen

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise Länder, Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie kirchliche Körperschaften.

Oberfinanzdirektion Karlsruhe: Formulierungshilfe für die Abgabe der Optionserklärung (PDF)

Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. April 2016 (PDF)

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Lucha kritisiert Zulassungsstopp bei Integrationskursen

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) bei seiner Ansprache beim Närrischen Staatsempfang der Landesregierung vor dem Neuen Schloss in Stuttgart
Fastnacht

Närrischer Staatsempfang der Landesregierung

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Forschung

4,2 Millionen Euro für Quantentechnologie-Demonstratoren

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Erneuerbare Energien

Mehr Windkraft für Baden-Württemberg

PV-Anlage auf dem Landtag in Stuttgart
Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Ziel bereits vorab erreicht

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
Verbraucherschutz

Produktkontrollen für ein unbe­schwertes Feiern des Faschings