Ländlicher Raum

Neue Schwerpunktgemeinden für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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Herbstlich gefärbte Blätter umranken die Fenster eines historischen Hauses. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)

Sieben Gemeinden können sich ab 2020 für fünf Jahre über eine Anerkennung als Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum freuen. Gefördert werden beispielsweise Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen oder die wohnortnahe Versorgung sichern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Die Gemeinden Durchhausen, Böttingen, Simonswald, St. Johann, Dormettingen und Hohenstein sowie der Gemeindeverwaltungsverband Schönau können sich ab dem Programmjahr 2020 für einen Zeitraum von fünf Jahren über eine Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) freuen.

„Anerkannte Schwerpunktgemeinden setzen sich insbesondere mit der demographischen Entwicklung in ihrer Gemeinde auseinander, leisten einen Beitrag zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und ergreifen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft. Dabei zeichnen sie sich vor allem durch die aktive Einbindung der Bürgerschaft in die Gestaltung der Gemeindeentwicklung aus“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Analog zu den Jahresprogrammentscheidungen im ELR wird auch in den Schwerpunktgemeinden der größere Teil der bereitgestellten Fördermittel für die Innenentwicklung und den Förderschwerpunkt Wohnen eingesetzt. „Attraktive Gemeinden leben von ansprechenden und lebendigen Ortskernen mit zeitgemäßem Wohnraum“, so der Minister.

Mehr Förderung für Gemeinwohl

Die sieben anerkannten Schwerpunktgemeinden können sich in den nächsten fünf Jahren über einen um Zehnprozentpunkte erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten sowie über einen Fördervorrang in den ELR-Jahresprogrammentscheidungen freuen. Notwendig sind dazu Zielvereinbarungen zwischen den Schwerpunktgemeinden und den Regierungspräsidien als Bewilligungsbehörde. Landesweit sind derzeit 41 Gemeinden als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum anerkannt.

Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen stehen im kommenden Programmjahr insbesondere Projekte der Grundversorgung wie Dorfgaststätten, Dorfläden sowie Bäckereien und Metzgereien im Fokus. Städte und Gemeinden können noch bis zum 30. September 2019 Aufnahmeanträge bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden einreichen.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.

Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Innenentwicklung, d.h. die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne unter Bewahrung der örtlichen Baukultur, gelegt.

Schwerpunktgemeinden im ELR werden jährlich im Vorfeld der Antragstellung für das Jahresprogramm des nächsten Jahres in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich – sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.

Schwerpunktgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen leisten. Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zur Erreichung dieser darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist eine umfassende Entwicklungskonzeption. Damit können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gemeinden in einem gemeinsamen Beteiligungsprozess zukunftsfähige Lösungen für nachhaltige strukturelle Verbesserungen entwickeln.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei konkrete Aussagen und Ziele

  • zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung,
  • zum Umgang mit der demographischen Entwicklung sowie
  • zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist ein Fördervorrang für maximal fünf Jahre und ein erhöhter Fördersatz bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten verbunden. Aktuell sind 41 Schwerpunktgemeinden anerkannt:

Kreis Gemeinde (ggf. nur Teilorte)
Breisgau-Hochschwarzwald Friedenweiler
Emmendingen Sasbach am Kaiserstuhl, Winden, Simonswald (neu)
 
Konstanz Tengen
Lörrach

Schönau GVV (interkommunal) (neu), Kleines Wiesental

Ortenaukreis

Kappelrodeck: Waldulm, Steinach: Welschensteinach

Schwarzwald-Baar-Kreis Bad Dürrheim
Tuttlingen

Durchhausen (neu), Böttingen (neu)

Waldshut Albbruck
Enzkreis Neuhausen
Freudenstadt

Horb am Neckar: Rexingen, Pfalzgrafenweiler, Waldachtal

Neckar-Odenwald-Kreis Schwarzach
Rastatt

Bühl: Altschweier und Eisental, Elchesheim-Illingen

Göppingen Geislingen an der Steige: Aufhausen
Heilbronn Widdern: Unterkessach

Hohenlohekreis

Dörzbach, Ingelfingen. Mulfingen

Main-Tauber-Kreis

Ahorn, Igersheim

Ostalbkreis

Kirchheim am Ries, Neuler: Bronnen, Ebnat, Gaishardt, Leinenfirst, Ramsenstrut und Schwenningen

Schwäbisch Hall

Frankenhardt, Wolpertshausen

Ravensburg

Fronreute: Fronhofen, Leutkirch

Reutlingen

Grabenstetten, St. Johann (neu), Hohenstein (neu)

Sigmaringen

Herdwangen-Schönach, Leibertingen, Ostrach, Königseggwald, Riedhausen (Interkommunal)

Zollernalbkreis

Burladingen: Melchingen, Dormettingen (neu)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

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