Energie

Netzausbauvorhaben SuedLink geht in Bundesfachplanung

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Bauarbeiter stehen vor einem Kabelzug (Quelle: TransnetBW und TenneT TSO)

Das Netzausbauvorhaben SuedLink von Brunsbüttel bis Großgartach geht in die nächste Phase. Die Betreiber TransnetBW und TenneT haben heute für den letzten der insgesamt fünf Teilabschnitte der geplanten Trasse den Antrag auf Bundesfachplanung gestellt.

Die Planung der Strom-Übertragungsleitung SuedLink von Brunsbüttel bis Großgartach geht in die nächste Phase. Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und TenneT haben für den letzten der insgesamt fünf Teilabschnitte der geplanten Trasse den Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde kann jetzt das formelle Verfahren starten.

Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller bekräftigte aus diesem Anlass die Notwendigkeit des Netzausbaus, um eine sichere Stromversorgung in Baden-Württemberg langfristig gewährleisten zu können. „Wir brauchen SuedLink als Übertragungsleitung für Windstrom aus dem Norden. Planung und Realisierung der Trasse werden aber transparent sein. Der heute beginnende Prozess beinhaltet immer wieder Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger.“

Informelles Dialogverfahren im Vorfeld

Bereits im Vorfeld der Bundesfachplanung hatte das Umweltministerium Baden-Württemberg mit dem Vorhabenträger TransnetBW ein informelles Dialogverfahren in der von SuedLink hauptsächlich betroffenen Region Heilbronn-Franken initiiert. Nächster Schritt im Verfahren sind jetzt die sogenannten Antragskonferenzen. Für den insgesamt gut 130 Kilometer langen baden-württembergischen SuedLink-Abschnitt wird die Antragskonferenz noch vor den Sommerferien stattfinden.

TransnetBW bietet zudem in den kommenden Wochen eigene Informationsveranstaltungen schon im Vorfeld der Antragskonferenzen an. Franz Untersteller: „SuedLink wird nicht geräuschlos gebaut werden können, aber es gibt in der Bundesfachplanung ausreichend vorgeschriebene und freiwillige Formate zur Information, Anhörung und Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Träger öffentlicher Belange, also zum Beispiel die Naturschutzverbände oder die kommunalen Landesverbände. Wer sich informieren und einbringen möchte, wird dazu Gelegenheit bekommen.“

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