Tiergesundheit

Vogelgrippe am Bodensee - Maßnahmenfahrplan festgelegt

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Eine tote Ente schwimmt am 09.11.2016 im östlichen Hafenbecken in Überlingen am Bodensee (Quelle: dpa).

Mit Blick auf das Auftreten der für Vögel sehr gefährlichen Vogelgrippe H5N8 am Bodensee macht sich der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, vor Ort ein Bild über die Lage und stellt das weitere Vorgehen vor.

„Die Erfahrungen aus den Vogelgrippefällen früherer Jahre zeigen, dass ein abgestimmtes, angemessenes aber entschlossenes Handeln der richtige Weg ist, um die Krankheit bestmöglich einzudämmen. In ganz Europa ist immer wieder mit dem Auftreten der Vogelgrippe zu rechnen, und unsere Experten sind deshalb gut vorbereitet. Auch das Zusammenspiel der Behörden aller Ebenen funktioniert“, sagte Hauk in Konstanz.

Umgehend notwendige Maßnahmen veranlasst

Gemeinsam mit einem Expertenstab habe er umgehend notwendige Maßnahmen veranlasst. Auch wenn jeder Vogelgrippefall immer etwas anders gelagert sei, könne man auf erprobte Konzepte zurückgreifen. Dementsprechend arbeite man nun den vorliegenden Fall in enger Abstimmung mit den Nachbarländern zielorientiert ab. Derzeit sei die Vogelgrippe in verschiedenen Regionen Europas aufgetreten.

„Nach aktuellem Kenntnisstand können wir davon ausgehen, dass H5N8 für den Menschen ungefährlich ist. Allerdings raten die Experten, beim Umgang mit tot aufgefundenen Tieren grundsätzlich ein Höchstmaß an Sorgfalt walten zu lassen und die Grundsätze der Hygiene zu beachten sowie die Tierkörper nicht zu berühren“, betonte Hauk. Das Sozialministerium sei eingebunden. Bürgerinnen und Bürger, die derzeit am Bodensee tote Vögel, vor allem tote Enten fänden, sollten sich an die jeweils zuständige Gemeinde/Stadt oder das Landratsamt wenden.

Schutzstreifen mit Stallpflicht angeordnet

„In einem ersten Schritt wird behördlich angeordnet, dass in einem Uferstreifen von 1.000 Metern Breite am Bodensee Geflügelbestände ‚aufgestallt‘, also in Ställe verbracht werden müssen. In diesem Schutzstreifen gelten zusätzlich besondere Biosicherheitsmaßnahmen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit unseren Nachbarn am Bodensee und mit der Geflügelwirtschaft, die ein großes Interesse an der Gesunderhaltung der Nutztierbestände hat“, erklärte Hauk. Besondere Biosicherheitsmaßnahmen werden vorsorglich auch entlang des gesamten baden-württembergischen Rheinufers auf 500 Meter Breite angeordnet.

Flankierend dazu betreibe man ein engmaschiges Monitoring am Bodensee selbst, aber auch am Rhein entlang, wo sich immer wieder Rast- und Ruheplätze von Zugvögeln befänden, die für die Ausbreitung der Krankheit verantwortlich wären. „Behörden, Fischer, Landwirte und Jäger werden hier mit einbezogen. Deren besondere Ortskenntnis ist sehr hilfreich“, betonte Hauk. Zusätzlich sollten landesweit Jägerinnen und Jäger erlegte Enten und Gänse für eine Beprobung zur Verfügung stellen.

„Im Landkreis Konstanz wird das Landratsamt als zuständige Behörde in Kürze die rechtliche Anordnung erteilen“, so Landrat Frank Hämmerle. „Darüber hinaus empfehlen wir auch Hundehaltern, im Bereich des Ufers ihre Tiere anzuleinen.“

„Da sich die Lage täglich ändern kann, ist unser Maßnahmenplan nicht statisch. Ausgehend von der jeweiligen Einschätzung der Experten richten wir unser Handeln am Erforderlichen aus. Hierzu stehen wir mit unseren Partnern der Internationalen Bodenseekonferenz in engem Kontakt“, sagte der Minister. In die Expertise würden alle notwendigen Fachrichtungen einfließen. Veterinäre, Landwirte und Verwaltungsfachleute würden gemeinsam an einem Strang ziehen.

Hintergrundinformationen

Bei 37 tot aufgefundenen Enten wurde das Virus H5N8 nachgewiesen. Bei weiteren 13 Funden laufen die Untersuchungen noch. Fundorte in Konstanz, Radolfzell, Moos, Bodman-Ludwigshafen und Friedrichshafen.

Friedrich-Loeffler-Institut: Hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N8 bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein festgestellt (PDF)

Friedrich-Loeffler-Institut: Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland (PDF)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Schutzmaßnahmen (PDF)

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