Grenzverkehr

Lockerung für Pendler aus dem Ausland

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Ein Länderschild «Deutschland-Schweiz» ist an der deutsch-schweizerischen Grenze zu sehen. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Ab dem 11. Mai ist es für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler wieder erlaubt, ihren Arbeitsweg zu unterbrechen, um Einkäufe zu erledigen.

Auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl und Sozialminister Manne Lucha werden die Einschränkungen gelockert, die derzeit für Pendler aus dem Ausland gelten. Derzeit ist es diesen nicht gestattet, ihren Arbeitsweg zu unterbrechen, um Einkäufe zu erledigen. Diese Einschränkung soll nach einem Beschluss der Lenkungsgruppe vom 8. Mai mit Ablauf des 10. Mai 2020 durch eine Änderung der Corona-Verordnung Quarantäne/Einreise entfallen.

„Die Grenzschutzmaßnahmen und die Einschränkungen, die derzeit für Pendler gelten, waren im Kampf gegen die Corona-Pandemie zwingend notwendig“, sagt hierzu der Innenminister Thomas Strobl: „So wurden Infektionsketten unterbrochen, das hat die Ausbreitung des Virus gebremst und Leib und Leben von Menschen geschützt und gerettet. Wenn sich nun insbesondere das öffentliche Leben in Frankreich und Baden-Württemberg angleicht, wenn auch in Frankreich Geschäfte wieder öffnen, können wir die Einschränkungen behutsam zurückfahren.“

Appell an Eigenverantwortung

Sozialminister Manne Lucha erklärt: „Für Pendlerinnen und Pendler sind die Lockerungen sicherlich eine Erleichterung. Aber ich möchte noch einmal eindringlich an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appellieren: halten Sie sich an die Hygienevorschriften, tragen Sie Alltagsmasken und halten Sie Abstand. Nur so gelingt es uns bei all den Lockerungen, die nun nach und nach kommen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es ist ein Ritt auf der Rasierklinge und wir alle haben es in der Hand, unseren Teil zum Erfolg beizutragen.“

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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