Wahlen

Landtagswahl voraussichtlich am 8. März 2026

Die Landtagswahl 2026 wird voraussichtlich am 8. März 2026 stattfinden. Das Innenministerium wird nun die Anhörung starten, um den Beschluss des Ministerrats zur Bestimmung des Wahltages durch die Landesregierung vorzubereiten.

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Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Der Landtag von Baden-Württemberg

„Die Landtagswahl 2026 wird voraussichtlich am 8. März stattfinden“, gab Innenminister Thomas Strobl bekannt. Zuvor hatte der Ministerrat den Termin zustimmend zur Kenntnis genommen. Nun wird das Innenministerium die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien, die Landtagsverwaltung, die kommunalen Landesverbände sowie die Kirchen anhören, bevor das Kabinett einen Beschluss zur Bestimmung des Wahltages durch die Landesregierung nach Extern: § 19 des Landtagswahlgesetzes (Öffnet in neuem Fenster) fasst.

„Die Wahlperiode des 17. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30. April 2026. Die Neuwahl muss vor Ablauf der laufenden Wahlperiode stattfinden. Das Landtagswahlgesetz regelt, dass an einem Sonntag gewählt werden muss und dass die Landesregierung den Wahltag für die Landtagswahl bestimmt. Damit zwischen der Wahl und der konstituierenden Sitzung die notwendige Zeit für die Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses liegt, sollte die Landtagswahl im März stattfinden. Für einen Wahltermin im März spricht auch, dass die Osterferien vom 30. März 2026 bis 11. April 2026 dauern“, erläutert Innenminister Thomas Strobl die Gründe der Terminfindung: „Von allen Sonntagen im März 2026 ist der 8. März der am besten geeignete. Bei diesem Wahltermin endet die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge am 23. Dezember 2025 – vor Weihnachten. Die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss treffen die Zulassungsentscheidungen am 9. Januar – nach Ende der Weihnachtferien. Und der Landeswahlausschuss kann am 27. März noch vor Beginn der Osterferien das endgültige Ergebnis feststellen.“ Ein Wahltermin am 15. März würde etwa dazu führen, dass das Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge am 30. Dezember 2025 und damit in den Weihnachtsferien läge. Bei einem Wahltermin am 22. März wäre das Ende der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge am 6. Januar 2026 – dem Feiertag Heilige Drei Könige.

„Schon heute sage ich allen Wahlberechtigten: Gehen Sie zur Landtagswahl, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl abschließend.

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