Land und Kommunen

Landtag beschließt Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz eröffnet Kommunen die Möglichkeit, neue Lösungswege zu testen, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Das ist ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau.

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Über der Tür an einem historischen Gebäude steht „Rathaus“.
Symbolbild

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz beschlossen. Das Gesetz eröffnet Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, neue Lösungswege zu testen, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Das ist ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau.

Bürokratieabbau gemeinsam aktiv angehen

„Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz ist Vertrauen in unsere Kommunen und eine Chance, Bürokratie nicht nur zu beklagen, sondern den Bürokratieabbau gemeinsam – Hand in Hand – tatsächlich aktiv anzugehen. Wahr ist: Was genau am Ende im Einzelnen dabei herauskommen wird, wissen wir heute noch nicht – doch es ist eine Chance. Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz schafft ein Angebot für unsere Gemeinden und Landkreise – ein Angebot, das sie sich ausdrücklich vom Land gewünscht haben. Die Kommunen, die am nächsten an den Menschen dran sind, wissen selbst am besten, wo ihnen der Schuh drückt, wo belastende landesrechtliche Regelungen einer innovativen, schnellen und bürgerfreundlichen Verwaltung vielleicht entgegenstehen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Beschlussfassung am 8. Oktober 2025 in Stuttgart. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte in zweiter Lesung den Gesetzentwurf des Innenministeriums einstimmig beschlossen.

Neue Formen der Aufgabenerledigung und Zusammenarbeit ausprobieren

Das Gesetz gibt den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, neue Formen der Aufgabenerledigung und der Zusammenarbeit auszuprobieren. Es schafft einen rechtssicheren Rahmen für Experimente und Innovationen und setzt dabei vor allem auf den kommunalen Sachverstand und die Initiative der kommunalen Ebene. Wenn keine höherrangigen Rechtsgüter oder sonstige gewichtige Gründe entgegenstehen – dies ist in einem Rechtsstaat stets zu prüfen – dann gibt es vom Ministerium eine Genehmigung und die Kommune kann probeweise für bis zu vier Jahre von der genannten Regelung abweichen. Die Erprobungen werden dokumentiert und ausgewertet. „Und wenn sich eine Idee bewährt, wird sie landesweit und dauerhaft umgesetzt. So geht Entbürokratisierung von der Kommune für das ganze Land aus“, so Innenminister Thomas Strobl.

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