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Landeskartellbehörde schließt Vergleich mit der Energie Calw im Streit um Wasserpreishöhe

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Eine Mutter hält ihr Baby und ein Glas Trinkwasser im Arm (Bild: © dpa).

Die Energie- und Wasserkartellbehörde des Landes und der Wasserversorger ENCW (Energie Calw) haben sich für die Jahre 2008 und 2009 auf eine rückwirkende Preissenkung um 41 Cents je Kubikmeter geeinigt. Anstatt 2,79 Euro müssen die Calwer Wasserkunden daher rückwirkend nur noch 2,38 Euro für den Kubikmeter Wasser bezahlen.

Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern bedeutet dies eine Rückzahlung in Höhe von rund 123 Euro zuzüglich Zinsen. Das Gesamtvolumen des Vergleichs beträgt inklusive Zinsen rund eine Million Euro.

Dem nun vor dem Oberlandesgericht Stuttgart getroffenen Vergleich vorausgegangen war ein seit dem Jahr 2011 andauender Rechtsstreit. Die von der Energie- und Wasserkartellbehörde ausgesprochene Beanstandung des Wasserpreises in Calw sowie hierauf ergangene Urteile des Oberlandesgerichts wurden in dieser Zeit zwei Mal vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Der Vergleich beinhaltet eine Widerrufsfrist. Diese endet am 31. Oktober 2016.

Der Wasserpreis für die Jahre 2010 und 2011, den die Energie- und Wasserkartellbehörde des Landes ebenfalls beanstandet hatte, war nicht Gegenstand des nun getroffenen Vergleichs. Das hierzu noch anhängige Verfahren ruhte wegen dem aktuellen Gerichtsverfahren. Die Energie- und Wasserkartellbehörde des Landes und der Wasserversorger ENCW werden hierzu nun erneut in Verhandlungen treten.

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