Lärmschutz

Land unterstützt Tag gegen Lärm

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Aktionsmotto „Alles laut oder was?“ mit Grafik des Affen, der sich die Ohren zuhält

Baden-Württemberg unterstützt den Aufruf zu 15 Sekunden Ruhe am diesjährigen „Tag gegen Lärm“. Der Aktionstag soll für die Ursachen von Lärm und seine Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen sensibilisieren. Der Lärmschutz hat für die Landesregierung eine hohe Bedeutung.

Am Mittwoch (24. April) um 14:15 Uhr ist es soweit: Deutschland wird für 15 Sekunden still. Zu dieser Aktion ruft die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.) auf – und möchte am morgigen „Tag gegen Lärm“ sensibilisieren für die Ursachen von Lärm und seine Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Extern: Thomas Marwein (Öffnet in neuem Fenster), Lärmschutzbeauftragter des Landes Baden-Württemberg, unterstrich die Bedeutung der Aktion: „Lärm ist allgegenwärtig. Daher ist es wichtig, bewusst Stille wahrzunehmen. Das hilft, um zur Ruhe zu kommen.“

In Baden-Württemberg unterstützen die Aktion unter dem diesjährigen Motto „Alles laut oder was?“ das Ministerium für Verkehr und das Ministerium für Soziales und Integration. Deutschland beteiligt sich mit dem „Extern: Tag gegen Lärm (Öffnet in neuem Fenster)“ am International Noise Awareness Day, der 1996 durch das in New York ansässige Center for Hearing and Communication (CHC) ins Leben gerufen wurde.
 
Thomas Marwein betonte: „Für die Menschen in Deutschland stellt Lärm – insbesondere auch der Verkehrslärm – noch immer eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen dar. Erst im Februar dieses Jahres haben Expertinnen und Experten der Lärmwirkungsforschung in Stuttgart mehr Anstrengungen beim Schutz vor Verkehrslärm gefordert und darauf hingewiesen, dass die derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen dem Gesundheitsrisiko Lärm nicht gerecht werden.“

Lärmgrenzwerte sind deutlich zu hoch

Auf Initiative des Lärmschutzbeauftragten traf sich die Expertenrunde im Februar 2019 und sprach sich in einer gemeinsamen Erklärung für eine Absenkung der Obergrenze zumutbaren Lärms aus. In ihrem „Memorandum of Understanding“ fordern die Forscher als ersten Schritt, die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung durch Straßen- und Schienenlärm um fünf Dezibel auf 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht abzusenken. Marwein erklärte: „Das ist ein wichtiges Signal der Lärmwirkungsforschung. Es verdeutlicht, dass die Lärmgrenzwerte, die für Urteile von Verwaltungsgerichten aller Ebenen herangezogen werden, deutlich zu hoch sind. Hier werden wir tätig.“ Im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung sei es wichtig, sagte Marwein weiter, dass der Bund sich diese Erkenntnisse zu eigen mache und ins Gesetzgebungsverfahren einsteige.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Freizeitlärm

Der Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha, verwies zudem auf die erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Freizeitlärm: „Lautes Musikhören auf Festivals, in Clubs oder durch spezielle In-Ear-Kopfhörer, die den Lärm zwar nach außen, aber nicht nach innen dämpfen, können insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zu einem erhöhten Risiko für bleibende Gehörschäden führen. Bei einem Kopfhörer mit einer Lautstärke von 100 Dezibel reichen schon zwei Stunden Musikhören aus, um das Innenohr nachhaltig zu schädigen. Akute Hörschäden oder auch eine langsam fortschreitende Schwerhörigkeit, die von den Betroffenen zunächst unbemerkt bleibt, sind möglich. Hier ist jede und jeder Einzelne von uns gefragt: Denn Hörschädigungen durch Lärm bleiben für immer.“
 
Bei Konzerten oder auf Festivals können Schallpegel auf Werte über 100 Dezibel ansteigen. Im Vergleich dazu bringt es ein Flugzeug-Triebwerk auf Werte von 120 bis 130 Dezibel. Chronische Hörschädigungen führen zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Schlaf- und Konzentrationsstörungen, vermehrte Reizbarkeit und Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit sowie Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sind mögliche Folgen.

Lärmschutz hat für die Landesregierung eine hohe Bedeutung

Beim Verkehrslärmschutz sieht sich Baden-Württemberg in einer Vorreiterrolle. „Uns ist es wichtig, alle vorhandenen Handlungsspielräume zu nutzen, so dass Maßnahmen wie der Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge oder Geschwindigkeitsbeschränkungen ergriffen werden können“, sagte der Lärmschutzbeauftragte. Zugleich hätten die Städte und Gemeinden mit der Lärmaktionsplanung ein wichtiges Instrument an der Hand, um im Interesse ihrer lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger tätig werden können. Dabei gelte es nicht nur, die Lärmprobleme anzugehen, sondern der Lärmschutz sollte im Sinne einer integrativen Planung bereits bei der städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklung mitgedacht werden. „Das Ziel sind ruhige und sichere Ortsmitten und damit mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger“, zeigte Marwein perspektivisch auf.
 
Gemeinsam mit dem Verkehrsministerium will sich der Lärmschutzbeauftrage auch auf Bundesebene dafür einsetzen, die Rahmenbedingen für den Lärmschutz weiter zu verbessern.

Tag gegen Lärm

In Deutschland ist der „Tag gegen Lärm" eine Initiative der Extern: Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.) (Öffnet in neuem Fenster). An diesem Tag geht es darum, die Aufmerksamkeit auf die Ursachen von Lärm und seine Wirkungen auf die Gesundheit der Menschen zu lenken, mit dem Ziel, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Die DEGA plant hierzu verschiedene Aktivitäten, die sich an Schulen, Verbände oder andere öffentliche Einrichtungen richten. Das Bundesumweltministerium unterstützt den “Tag gegen Lärm“.
 
Der „International Noise Awareness Day” ist ein weltweiter Aktionstag, der 1996 durch das in New York ansässige Center for Hearing and Communication (CHC) ins Leben gerufen wurde.
 
Extern: Ministerium für Verkehr: Lärmschutz (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Ministerium für Verkehr: Aktionen der Landesregierung gegen Lärm (Öffnet in neuem Fenster)

Download: Plakat zum Lärmschutztag 2019 (PDF) (Öffnet in neuem Fenster)

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