Justiz

Land setzt sich für Änderungen im Cannabisgesetz ein

Baden-Württemberg setzt sich auf der Justizministerkonferenz für Neuregelungen im Cannabisgesetz zur Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität ein.

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Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
Symbolbild

Baden-Württemberg setzt sich in einer Initiative bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 28. November 2024 in Berlin als Mitantragsteller mit Berlin für Neuregelungen im Konsumcannabisgesetz zur Telekommunikationsüberwachung, zur Online-Durchsuchung sowie zur Erhebung von retrograden Standortdaten ein.

„Das Cannabisgesetz ist in der aktuellen Fassung ein Freifahrtschein für den weiterhin illegalen Handel mit Cannabis. Gerichte gelangen zu der Überzeugung, dass sie Angeklagte freisprechen müssen, und zwar nicht, weil die Taten nicht strafbar wären, sondern weil die rechtmäßig gewonnenen Ermittlungsergebnisse mit dem neuen Gesetz nicht mehr für eine Verurteilung verwertet werden können. Das widerspricht massiv dem Gerechtigkeitsempfinden. Noch schlimmer ist, dass die Bundesrepublik dadurch attraktiver für den Drogenumschlag in Europa wird. Die Ziele, mit der geplanten Legalisierung den Schwarzmarkt trockenzulegen und die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen, werden völlig verfehlt“, sagte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges.

Ermittlungsmaßnahmen teilweise nur noch eingeschränkt möglich

Bei dem Verdacht eines „nur“ gewerbsmäßigen Handeltreibens oder eines Handeltreibens in nicht geringer Menge mit Cannabis sind nach neuem Recht Telekommunikationsüberwachungen nur noch eingeschränkt, Online-Durchsuchungen und die Erhebung von gespeicherten Daten zu den früheren Standorten der mobilen Endgeräte von Beschuldigten überhaupt nicht mehr zulässig. Dies wirkt sich auch auf die akustische Wohnraumüberwachung aus, weil diese nur bei Begehung einer Katalogtat für die Online-Durchsuchung erlaubt ist. Gerade im Bereich der konspirativ tätigen Betäubungsmittelkriminalität sind die Ermittlungsbehörden zur Aufklärung auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie diese angewiesen.

Infolge dieser Neuregelung kam es zu medial beachteten Freisprüchen, weil zuvor rechtmäßig erlangte Beweise als nicht mehr verwertbar angesehen wurden. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs hierzu steht noch aus. Der frühere Bundesminister der Justiz lehnte eine Gesetzesänderung ab und wollte zunächst eine höchstrichterliche Entscheidung abwarten.

„Mit unserem Beschlussvorschlag zielen wir darauf, dass die neue Bundesregierung im Rahmen der zum 1. Oktober 2025 anstehenden Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes Neuregelungen zur Zulässigkeit des Einsatzes verdeckter Ermittlungsmaßnahmen frühzeitig besonders in den Blick nimmt. Angesichts des hohen Unrechtsgehalts der Taten sollte der Strafrahmen der in Rede stehenden Straftatbestände angehoben werden. Darüber hinaus sollten diese Straftatbestände zu Katalogstraftaten im Sinne der Strafprozessordnung aufgestuft werden. Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden die zwingend notwendigen Ermittlungsmöglichkeiten zurückgeben“, so Ministerin Gentges abschließend.​

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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