Denkmalschutz

Land nominiert Fernsehturm und Heuneburg für Weltkulturerbe

Der Stuttgarter Fernsehturm
Stuttgarter Fernsehturm
Der frühkeltische Fürstensitz Heuneburg
Der frühkeltische Fürstensitz Heuneburg

Baden-Württemberg nominiert den Stuttgarter Fernsehturm sowie den frühkeltischen Fürstensitz Heuneburg für das nationale Vorauswahlverfahren zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Baden-Württemberg wird für das nationale Vorauswahlverfahren zum UNESCO-Weltkulturerbe in dieser Woche zwei neue Vorschläge einbringen. Darüber hat Ministerin Nicole Razavi vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, der obersten Denkmalschutzbehörde des Landes, das Landeskabinett auf seiner jüngsten Sitzung informiert.

Nominiert werden vom Land der Stuttgarter Fernsehturm sowie der frühkeltische Fürstensitz Heuneburg mit seinem Umfeld an der oberen Donau (Landkreise Sigmaringen und Biberach). „Wir würden uns sehr freuen, wenn es beide Denkmale, von denen jedes auf seine Art herausragend und außergewöhnlich ist, auf die deutsche Vorschlagsliste schaffen“, teilte Razavi mit.

Razavi erinnerte daran, dass die letzten beiden Nominierungen des Landes Baden-Württemberg – die Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb sowie die Kurstadt Baden-Baden –  Aufnahme in die Weltkulturerbe-Liste gefunden haben. „Ich fände es toll, wenn wir wieder so jubeln könnten wie zuletzt im Juli bei der UNESCO-Entscheidung für Baden-Baden“, so Razavi. „Der Weg dahin ist allerdings sehr arbeitsintensiv und dauert in der Regel einige Jahre.“

In Deutschland können die Bundesländer noch bis Ende Oktober bei der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) neue Vorschläge für das nationale Vorauswahlverfahren einreichen. Voraussichtlich im Jahr 2022 wird dann ein international besetztes Expertengremium die Stätten für eine Evaluierung besuchen. Eine Entscheidung der KMK, welche Stätten Anfang 2024 tatsächlich auf die deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) bei der UNESCO gesetzt werden, wird für Ende 2023 erwartet.

Baden-Württemberg bewahrt inzwischen sieben Welterbestätten für die Menschheit. Vier Stätten der Bau- und Kunstgeschichte sowie drei archäologische Stätten:

Neu hinzukommen sollen nun nach den Vorschlägen des Landes:

1. Der Stuttgarter Fernsehturm

Mit dem Stuttgarter Fernsehturm entstand weltweit der erste Fernsehturm mit einem Stahlbetonschaft und auch der erste Stahlbetonfernsehturm mit Aussichtsplattform und Gastronomie. Der knapp 217 Meter hohe Turm wurde am 4. Februar 1956 der Öffentlichkeit übergeben, der Sendebetrieb startete bereits Ende Oktober 1955. Der Stuttgarter Fernsehturm ist sowohl gestalterisch als auch konstruktiv ein außergewöhnliches Zeugnis der Entwicklung der Massenkommunikation im 20. Jahrhundert, einer zum Zeitpunkt seiner Entstehung jungen Bauaufgabe. Mit seinem schlanken Stahlbetonschaft, dem Turmkorb, der in 135m Höhe ansetzt und der Sendeantenne wurde er zum Wahrzeichen der Stadt Stuttgart und zum Vorbild für zahlreiche folgende Fernsehtürme weltweit.

2. Keltische Machtzentren der frühen Eisenzeit nordwestlich der Alpen    

(gemeinsamer Vorschlag mit Hessen und mit Beteiligung Frankreichs)

Das für das Auswahlverfahren der KMK vorgeschlagene Gut besteht aus den Teilstätten Heuneburg (Baden-Württemberg, Deutschland), Mont Lassois (Burgund, Frankreich) und Glauberg (Hessen, Deutschland), drei außerordentlichen Beispielen für frühkeltische Machtzentren in Mittel- und Westeuropa nordwestlich der Alpen. Chronologisch sind sie in die frühe Eisenzeit Mitteleuropas einzuordnen. Diese Epoche umfasst das 7. bis 4. Jahrhundert v. Chr. und wird auch als „frühkeltisch“ bezeichnet. Diese ersten stadtartigen Zentren mit monumentaler Siedlungs- und Grabarchitektur, die in der Forschung häufig unter dem Begriff „Fürstensitze“ zusammengefasst werden, stellen außergewöhnliche Zeugnisse der frühkeltischen Zivilisation dar und sind Resultat eines intensiven Austauschs von Ideen, Techniken und Waren über große Distanzen mit weiten Teilen Europas, insbesondere mit den Kulturen Mittel- und Westeuropas und des mediterranen Raums. Sie sind darüber hinaus ein Ergebnis von Zentralisierungsprozessen, die durch Konzentration politischer Macht und ökonomischen Reichtums einer privilegierten sozialen Gruppe in den frühkeltischen „Fürstensitzen“ Mittel- und Westeuropas in Gang gesetzt wurden.

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