Soziales

2,2 Millionen Euro für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

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Ein Obdachloser schläft auf dem Boden. (Bild: © dpa)

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha stellt in diesem Jahr insgesamt 2,2 Millionen Euro für die Förderung von Wohnungsloseneinrichtungen zur Verfügung. Wie der Minister bekannt gab, unterstützt das Land in einer zweiten Tranche in Höhe von rund 600.000 Euro Baumaßnahmen an vier Einrichtungen in den Landkreisen Emmendingen, Enzkreis, Konstanz und Reutlingen.

Wohnen ist wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration

„Auch im wohlhabenden Baden-Württemberg gibt es Menschen, die ein Leben auf der Straße führen. Dies geht oftmals mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen einher. Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit sind viele Betroffene auf Hilfsangebote angewiesen. Diese weiter zu fördern ist mir daher ein Herzensanliegen. Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe unterstützen die Menschen dabei, einen ersten Schritt zurück in ein sicheres Leben zu machen“, so Lucha. Wohnen gehöre zu den elementaren Grundbedürfnissen des Menschen und sei eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration.

Wohnungslosenhilfe wird in gleichem Umfang wie im Vorjahr fortgesetzt

Lucha wies darauf hin, dass das Land die freiwillige Förderung von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe mit dem gleichen Volumen wie im letzten Jahr fortsetze. „Seit der Verwaltungsreform 2005 ist die Wohnungslosenhilfe eine kommunale Pflichtaufgabe. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und des zunehmenden Hilfebedarfs von Menschen in Wohnungsnotlagen ist es aber wichtig, dass wir als Land die Kommunen und Kreise bei dieser Aufgabe nicht allein lassen“, sagte Lucha.

Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg

Laut einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen und 2015 veröffentlichten Studie zur Wohnungslosigkeit gibt es in Baden-Württemberg circa 22.800 Personen, die von Städten und Gemeinden ordnungsrechtlich untergebracht sind oder bei den öffentlichen und freien Trägern Hilfe nach den §§ 67 ff. SGB XII in Anspruch nahmen (Stichtag 1. Oktober 2014). Unter allen volljährigen Wohnungslosen betrug der Anteil der Frauen rund 28 Prozent. Rund jede achte wohnungslose Person (12,8 Prozent) war jünger als 25 Jahre und rund 13,5 Prozent älter als 60 Jahre. Die Studie wurde von der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung aus Bremen erstellt.

Förderausschuss Wohnungslosenhilfe

Die nun freigegebenen rund 600.000 Euro bilden die zweite Tranche des diesjährigen Förderprogramms. Das Gesamtvolumen für 2016 beträgt 2,2 Millionen Euro. Das Förderprogramm Wohnungslosenhilfe 2016 wurde vom Förderausschuss Wohnungslosenhilfe erstellt. Diesem Gremium gehören neben Mitarbeitenden des Sozial- und Integrationsministeriums auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an.

Übersicht der geförderten Projekte für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe 2016 (PDF) 

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