Kunst und Kultur

Land fördert kleine und große Jazzfestivals

Das Kunstministerium stellt auch 2025 Mittel für die gezielte Förderung von Jazzfestivals zur Verfügung. Das Antragsverfahren läuft bis zum 25. Februar.

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Der Saxophonist Joshua Redman (l.) und sein Kontrabassist Reuben Rogers (r.) spielen im Stuttgarter Jazz-Club Bix. (Foto: © dpa)

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt erneut Mittel für eine Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg zur Verfügung. Neu ist in diesem Jahr die Unterscheidung zwischen großen und kleinen Festivals. Förderanträge müssen bis zum 25. Februar 2025 eingereicht werden.

Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „Wer etwas erleben möchte, dem sei ein Besuch bei einem der vielen Jazzfestivals im Land empfohlen. Hier werden die Kraft und Innovationsfreude der Jazzszene spürbar: Baden-Württemberg ist Jazzländ. Die Jazzszene beweist eindrucksvoll, wie hoch das Niveau der Ausbildung an den Hochschulen in der Spitze und das Wirken durch die Verbände in der Breite ist. Egal ob in Großstädten oder im ländlichen Raum: Das Publikum kann allerorten Großes entdecken – sei es der noch unbekannte Miles Davis der Zukunft oder Lukas DeRungs, der Landesjazzpreisträger der Gegenwart."

Bis zu 7.500 Euro je Festival

Die Förderung von Jazzfestivals wird erstmals in zwei Kategorien ausgeschrieben: Für große Jazzfestivals können bis zu 7.500 Euro je Festival beantragt werden, für kleine bis zu 4.500 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind. Anträge können bis zum 25. Februar 2025 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.

Landesjazzfestival ab 17. März in Bruchsal

Ein besonderes Highlight in Sachen Jazz ist das Landesjazzfestival Baden-Württemberg das vom 17. bis 30. März 2025 unter dem Motto: „What We Play Is Life“ in Bruchsal stattfindet. Veranstaltet wird das Festival vom Jazzclub Bruchsal.

Antragsformulare

Die Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Jazzverbands Baden-Württemberg sowie auf der Webseite des Kunstministeriums abrufbar.

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