Klimaschutz

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Mit dem neuen Förderprogramm „EnergizeBW“ unterstützt das Land Unternehmen und Einrichtungen bei der Erstellung von Energiefahrplänen. Die Förderung kann bis zum 15. Dezember 2026 beantragt werden.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.
Symbolbild

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt mit dem neuen Förderprogramm „EnergizeBW“ Unternehmen und Einrichtungen bei der Erstellung von Energiefahrplänen. Unternehmen konkretisieren in diesen Plänen, wie sie die Dekarbonisierung ihrer Betriebe vorantreiben und die Energieeffizienz steigern können. Beantragt werden kann die Förderung bis 15. Dezember 2026.

Investition in Zukunftsfähigkeit und Klimaschutz

„Viele Unternehmen und Einrichtungen in Baden-Württemberg stellen sich jetzt zukunftsfähig auf. Dazu ermitteln sie auch, wo sie Treibhausgas-Emissionen einsparen, erneuerbare Energien einsetzen und Prozesse energieeffizienter gestalten können. Bei dieser durchaus komplexen Aufgabe unterstützen wir mit unserem neuen Förderprogramm ‚EnergizeBW‘. Denn Unternehmen, die diese Transformation angehen, investieren in ihren Fortbestand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg und bringen zugleich die Energiewende und den Klimaschutz maßgeblich voran“, so Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker.       

Ziel ist ein ganzheitlicher energiesystemischer Ansatz

Die Förderung soll insbesondere Unternehmen im Anschluss an die Erstellung eines Transformationsplans bei der planerischen Vorbereitung der Umsetzung konkreter Maßnahmen unterstützen. Das Vorhandensein eines Transformationsplans ist aber keine Fördervoraussetzung. Angestrebt werden Energiefahrpläne mit ganzheitlichem energiesystemischem Ansatz. Das bedeutet, konkrete Potenziale zu Energieeinsparung, die Nutzung von Abwärme, Wärme- und Kältegewinnung für Produktionsprozesse sowie Stromproduktionspotenziale und Speichermöglichkeiten sollen systemisch gemeinsam untersucht und in Richtung Projektumsetzung gebracht werden.

Förderung auch für kulturelle, soziale oder gesundheitliche Einrichtungen

Gefördert werden externe Beratungsdienstleistungen an einem Standort in Baden-Württemberg, die nicht im Rahmen einer Bundesförderung gefördert werden. Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für die anderen Unternehmen 30 Prozent. Der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 50.000 Euro.
Förderfähig sind neben Unternehmen auch gemeinnützige Organisationen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen oder Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen.

Anträge können bis zum 15. Dezember 2026, 18:00 Uhr, gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Stichtagen (15. Juni, 15. September, 15. Dezember 2026). Einzureichen sind die Anträge auf elektronischem Weg über die Website des Projektträgers Karlsruhe (PTKA).

Weitere Meldungen

Screenshot studieren in BW
Studium

Neue Website „Studieren in BW“ geht online

Eingangspavillon Wilhelma Stuttgart
Vermögen und Bau

Eröffnung des restaurierten Eingangspavillons in der Wilhelma

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Internationale Beziehungen

Start des EU-Mercosur-Abkommens

Regional Cup Bodensee-Oberschwaben
Start-up BW

Team KidsBox im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt bleibt aus

Eine Autofahrerin fährt durch einen Autobahntunnel.
Straßenverkehr

Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Blick über Baden-Württemberg
Landwirtschaft

Fristende für Gemeinsamen Antrag 2026 am 15. Mai 2026

Arbeiter in einem Lager.
Tag der Arbeit

Arbeit ist Basis für Wohlstand und Zusammenhalt

Sozialminister Manne Lucha steht vor Publikum und spricht in Mikrofon.
Soziales

Land prämiert Ideen gegen Einsamkeit

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Rund zwei Millionen Euro für Innovationen in KI und Robotik

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben“

Zahlreiche Menschen sind auf einem Radweg bei Sonnenschein auf ihren Fahrrädern und E-Roller unterwegs.
Radverkehr

STADTRADELN 2026 startet

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.
familyNET 4.0

Wettbewerb für moderne Unternehmenskultur geht in achte Runde

Landeskreditbank Baden-Württemberg
Jahresbilanz

L-Bank sieht hohen Bedarf an Unterstützung im Strukturwandel

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Werkzeug für effiziente Justizverfahren